Die Konsequenzen der Android-Sperre sind noch gar nicht abzusehen, doch ist zu erwarten, dass Huawei-Smartphones vermutlich schon in naher Zukunft der Sicherheit und den Updates hinterherhinken. Dies betreffe auch Treiber-Updates, die womöglich ganz ausbleiben könnten. Für den Nutzer bedeute dies, dass er an gewünschte Apps möglicherweise gar nicht mehr rankommt und die Zahl der Sicherheitslücken steigt, erklärt GIGA.
Wer sein Handy nun doch lieber zurückgeben möchte, sollte das tun. Es gibt jedoch nur eine Möglichkeit: das Rückgaberecht oder Vertragsrücktritt nutzen!
Für die meisten Produkte beträgt die Widerruffrist laut Paragraph 355 des BGB 14 Tage, beginnend mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Onlinehändlern wie zum Beispiel Amazon gilt eine 30-tägige Rücktrittsfrist. Auch wenn ein Handyvertrag geschlossen wurde, kann der Kunde nach dem „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“ (theoretisch) auch davon zurücktreten, erklärt GIGA. Dies betrifft vor allem Handynutzer, die über den Vertrag ihr Gerät gekauft haben.
Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist können auch Handyverträge widerrufen werden. Dies gilt auch, wenn die SIM-Karte bereits genutzt wurde. Es könnten jedoch bis dahin entstandene Kosten anfallen. Handyverträge, die bei einem Anbieter vor Ort geschlossen wurden, können jedoch nicht widerrufen werden.
Ein Widerruf sollte immer schriftlich, am besten per Einschreiben, erfolgen. Ist die Widerrufsfrist jedoch bereits verstrichen, hat der Nutzer kaum Chancen das Handy zurückzugeben. Der Hersteller Huawei wird sich darauf berufen, dass er für die Google-Sperre nichts kann und nicht Verursacher der Probleme ist.