Diese Gesetze ändern sich ab dem 01. August 2017
Ab heute sollten sich Verbraucher wieder auf einige Änderungen im Alltag und neue Gesetze einstellen.
Ab heute sollten sich Verbraucher wieder auf einige Änderungen im Alltag und neue Gesetze einstellen.
Ab dem 5. August gelten folgende Erkrankungen als Berufskrankheit:
Betroffene sollten sich bei den oben aufgeführten Beschwerden an ihren Hausarzt sowie ihre Pflegeversicherung wenden.
Kriminelle, die in eine Wohnung einbrechen, werden ab sofort härter bestraft. Die Mindeststrafe wurde auf ein Jahr Haft erhöht. Außerdem können Beamte künftig wesentlich schneller auf Verkehrsdaten, die den Ermittlungen dienen, zugreifen.
Wenn Verbraucher ihre Wohnung einbruchssicher machen, zahlt der Staat ab sofort höhere Zuschüsse. Investitionen ab 500 Euro sind nun förderfähig.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt illegale Waffen in Deutschland zu reduzieren. Als Maßnahme können Besitzer bis 2018 nicht eingetragene Gewehre und Pistolen sowie Munition bei der Polizei melden, ohne eine Strafe zu befürchten. Nach der angesetzten Frist müssen Betroffene mit einer hohen Haft- oder Geldstrafe rechnen.
Bisher konnten Minderjährige mit 16 Jahren heiraten, wenn eine entsprechende Erlaubnis beim Familiengericht beantragt wurde. Ab August fällt diese Möglichkeit nun weg.
Für Minderjährige, die bereits verheiratet sind, gilt: Wenn die Partner während der Trauung zwischen 16 und 18 Jahren waren, können diese Ehen ab sofort aufgehoben werden.
Rentner/innen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder zeitweise nicht gearbeitet haben und über den Ehepartner privat mitversichert waren, können ab August leichter in die günstigere "Krankenversicherung für Rentner" (KVdR) wechseln. Pro Kind werden drei Jahre als Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung angerechnet.
Weitere Informationen zu einem Wechsel können bei den Krankenkassen eingeholt werden.
Die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) des Bundesumweltministeriums regelt den Umgang mit wassergefährdenden Anlagen. Dazu gehören neben Raffinerien und Biogasanlagen auch private Heizölbehälter.
Regelmäßige Kontrollen der Tankanlage sind ab dem 01. August verpflichtend. Personen, die einen Heizöltank besitzen, müssen diesen möglicherweise auch nachrüsten.
Ab morgen gibt es eine neue Gewerbeabfallverordnung. Gemäß dieser müssen Unternehmen ihren Müll gewissenhafter trennen. Die Neuerung betrifft vor allem Baufirmen, bei denen verschiedene Abfallfraktionen anfallen.
Weitere Informationen zur Verordnung gibt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks oder der Deutschen Handwerkszeitung.
Wer ab August nach Malaysia reisen will, der muss sich landesweit auf eine Touristensteuer gefasst machen. Pro Zimmer und Nacht werden zwischen 50 Cent und 4,20 Euro fällig (abhängig von der Hotelklasse). Von der Besteuerung ausgenommen sind Klöster, religiöse Herbergen private Unterkünfte. Bei Airbnb-Wohnungen oder –Zimmern greift die Touristensteuer nur, wenn es in dem Haus mindestens sechs Räume gibt, die vermietet werden.
Schon im vergangenen Jahr war die Regelung in einigen Regionen des Landes eingeführt worden, ab August gilt sie für ganz Malaysia.
Quelle: Stern / chip.de