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Neue Regeln und Gesetzesänderungen

Neuerungen ab 01.07.2017: Das kommt auf Verbraucher zu...

Ab dem 01. Juli kommen wieder einige Veränderungen für uns und unseren Alltag auf uns zu. Die wichtigsten Neuerungen hier im Überblick…

Steigende Renten, weniger Abzüge…

Pünktlich zum 01.07. bekommen Rentner in Deutschland mehr Geld. In den neuen Bundesländern beträgt die Erhöhung 3,59 Prozent. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen 1,9 Prozent. Die Zahlung der erhöhten Beträge erfolgt zwar ganz automatisch, kommt aber nicht bei allen gleichzeitig an. Wer im April 2004 oder später in Rente gegangen ist, bekommt den Mehrbetrag nachschüssig am Ende des Monats.

Wer auch im Ruhestand arbeiten möchte, muss ab sofort  mit weniger Abzügen rechnen. Die bisherige Freibetragsobergrenze von 450 Euro pro Monat wird zum Juli durch eine jährliche Grenze in Höhe von 6300 Euro ersetzt.

DVB-T2 : Privatsender werden kostenpflichtig

Privatsender werden über DVB-T2 HD ab Juli nicht mehr kostenfrei ausgestrahlt.  Um diese Kanäle weiterhin empfangen zu können, müssen Verbraucher ihre TV-Geräte und Receiver kostenpflichtig freischalten lassen.

Prepaid-Karten nur noch gegen Ausweis

Prepaidkarten für Handys werden ab sofort nur noch gegen Vorlage eines Ausweises und nach dessen Überprüfung verkauft – so will es die Neufassung von § 111 des Telekommunikationsgesetzes.

Kosten für Video-Sprechstunde werden übernommen

Ab dem 01.07.2017 wird die Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung.  Für gesetzlich krankenversicherte Personen entstehen keine Kosten. Die Konsultation über das Internet sei aber kein Muss, sondern freiwillig.

Änderungen für Prostituierte und Bordellbetreiber

Neue Verpflichtungen kommen auf Prostituierte und Bordellbetreiber zu. Laut dem Schutzgesetz müssen sich Prostituierte behördlich und mit Lichtbild registrieren lassen. Diese Anmeldung wird dann allen Gemeinden oder Ländern mitgeteilt, in denen sie arbeiten wollen.

Wer ein Bordell betreiben will muss dieses von einer Behörde genehmigen lassen und dabei diverse Auflagen erfüllen. „Bei Antragstellung muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden, anhand dessen die Gegebenheiten des Betriebs geprüft werden, darunter insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen. Kriminelle Ausbeutung von Prostituierten, menschenunwürdige Geschäftsmodelle, Gewalt– all das soll künftig früher erkannt und verhindert werden“ , erklärt das Bundesjustizministerium.

Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier haben in Karlsruhe allerdings inzwischen bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.

Quelle: Augsburger Allgemeine