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So kannst du dich wehren!

Schlüsseldienst-Abzocke: Überteuerte Leistungen nicht einfach akzeptieren

Wer schon mal ohne Schlüssel vor verschlossener Haustür stand, weiß wie teuer das Öffnen durch eine Firma werden kann. Wir verraten dir, wie du dich vor unverschämten Kostenfallen schützen kannst

Verbraucherzentrale warnt Betroffene

Wenn es schnell gehen muss und die Eile groß ist, kann es schon mal passieren, dass das Wichtigste beim Gang aus der Tür vergessen wird: Der Schlüssel. Wer dann keinen Ersatzschlüssel hat, der muss eine Firma beauftragen, um wieder in die Wohnung zu kommen.

Mittlerweile sind die Leistungen der Schlüsseldienste jedoch enorm teuer geworden - zum Teil durch Zuschläge die nicht einmal zugelassen sind. Die Verbraucherzentrale Brandenburg fordert Betroffene solch einer Abzocke nun dazu auf, die überteuerten Rechnungen nicht klaglos hinzunehmen, sondern vorher genauer nachzuhaken.

Durch diese drei Tipps hat die Schlüsseldienst-Abzocke das nächste Mal keine Chance:

1. Kosten im Voraus klären

Wer mit der Firma einen Werkvertrag abschließt, aber vorher keinen Preis für die Vergütung geklärt hat, muss in der Regel keine überteuerten Rechnungen bezahlen.

Laut dem Amtsgericht Lingen, hat der Unternehmer lediglich Anspruch auf Zahlungen der üblichen Vergütung. Wer hierbei Beratung benötigt, kann sich an den entsprechenden Fachverband wenden, der eine faire Preisempfehlung ermittelt. Einfache ist es jedoch, wenn man von vornherein einen verbindlichen Komplettpreis für die Türöffnung ausmacht. 

2. Rechnung auf Zuschläge prüfen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main rät Verbrauchern, die Kostenaufstellung auf der Rechnung genauer unter die Lupe zu nehmen. Neben der getätigten Leistung, werden nämlich auch gerne Zuschläge hinzugefügt, die jedoch gar nicht beansprucht werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise „Sofortzuschläge“, „Bereitstellungszuschläge“ oder „Spezialwerkzeugkosten“, die in der Regel nicht zulässig sind. Nur außerhalb der üblichen Arbeitszeiten können solche Extrakosten verlangt werden. Bevor also die Rechnung unterschrieben wird, sollte vorher jeden Posten der Leistungspreise überprüft werden.

3. Überweisung statt Bargeld

Auch die Art und Weise wie die Rechnung beglichen werden muss, steht dem Betroffenen frei. Sollte kein Bargeld vorhanden sein, ist es auch möglich den Auftrag per Zahlung auf Rechnung zu begleichen. Wer hierfür Gebühren für die Bearbeitung oder Buchung zahlen soll, kann und darf sich weigern. Laut einem Urteil des Landgerichts Bremen sind derartige Extrakosten unzulässig.

Weitere wichtige Ratschläge und ein ausführliches Informationen zu Schlüsseldiensten findet ihr auch auf der Homepage der deutschen Verbraucherzentrale.

Quelle: Express