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Deutscher Wetterdienst teilt mit

Amtliche Warnung vor starker UV-Strahlung bis 19 Uhr

Der Deutsche Wetterdienst hat für heute eine Warnung vor starker UV-Belastung für Rheinland-Pfalz herausgegeben.

Extrem hohe Werte

Die Hitzewelle ist in vollem Gange. Dem Deutschen Wetterdienst zufolge erreicht die UV-Strahlung heute ungewohnt hohe Werte in Rheinland-Pfalz. Schutzmaßnahmen seien „unbedingt erforderlich“ – vor allem zwischen 11 und 19 Uhr sollten längere Aufenthalte im Freien vermieden werden. Die Gefahr vor Sonnenbrand und sogar einem Sonnenstich ist extrem hoch. Auch im Schatten gehören ein sonnendichtes Hemd, lange Hosen, Sonnencreme (Sonnenschutzfaktor +15), Sonnenbrille und ein breitkrempiger Hut zum sonnengerechten Verhalten.

Darüber hinaus warnt der Deutsche Wetterdienst heute in allein Teilen von Rheinland-Pfalz vor extremer Wärmebelastung. 

Wie ich mich vor UV schütze

Starke Sonnenbestrahlung meiden

  • Unternehmungen auf die Morgen- und Nachmittagsstunden legen.
  • Mittags zwischen 11 und 15 Uhr drinnen oder im Schatten aufhalten.
  • Babys im ersten Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen.

Sonnengerechte Kleidung und Sonnenbrille

  • Textiler Sonnenschutz besteht aus: Dicht gewebten T-Shirts oder Hemden, Tuch, Kappe oder Hut mit Schirm und Nackenschutz sowie Schuhen, die den Fußrücken schützen. Bei Sonnenschutzkleidung auf die Kennzeichnung achten: UV-Protection-Factor UPF 30 oder Prüfsiegel „UV-Standard 801“.
  • Sonnenbrille tragen. Einen geeigneten UV-Schutz bietet die Kennzeichnung  EN 12312-1E mit dem Standard „UV-400“.

Sonnenschutzmittel richtig auftragen

  • Sonnenschutzmittel nicht verwenden, um den Aufenthalt in der Sonne zu verlängern.
  • Unbekleidete Hautpartien mit Sonnenschutzmitteln eincremen.
  • Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor  30 benutzen, die einen UVA- und UVB-Schutz bieten und keine Duftstoffe enthalten.
  • Vor dem Sonnenaufenthalt Sonnencreme dick und gleichmäßig auftragen und besonders auf die „Sonnenterassen“ des Körpers achten: Nase, Ohren, Lippen, Schultern und Fußrücken.
  • Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls.
  • Achtung: Das wiederholte Eincremen verlängert nicht die Sonnenschutzzeit!

Quelle: Deutscher Wetterdienst, Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP)