Die individuelle Belastungsgrenze hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Sie liegt, je nach Stufe, zwischen einem und sieben Prozent vom zu versteuernden Einkommen. Aber auch Studenten oder Rentner, die eine Einkommensteuererklärung erstellen, können außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Je niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto eher wirken sich die Ausgaben für Erkältungsmittel, Medikamente oder Heilmittel steuerlich aus.
Wird im selben Jahr beispielsweise noch eine teure Sehhilfe angeschafft, dann wird die Belastungsgrenze oft geknackt. Auch Fahrtkosten zum Arzt, Arztgebühren, die von der Kasse nicht übernommen werden, oder Zuzahlungen für Medikamente können bei den außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden.