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Bei diesen Produkten ist Vorsicht geboten!

Eltern aufgepasst: In diesen Süßigkeiten für Kinder steckt Alkohol

"Alkoholfrei" heißt nicht gleich frei von Alkohol! Auch in Fertigprodukten und Süßigkeiten für Kinder ist oftmals versteckter Alkohol enthalten.

Süßigkeiten und Fertigprodukte

Wer hätte das gedacht? Nicht nur in alkoholfreien Getränken versteckt sich ein kleiner Anteil an Alkohol, sondern erschreckenderweise auch in Süßigkeiten und Fertigprodukten.

Zwar haben diese Mengen keine schädigenden Auswirkungen auf den Körper, jedoch kann der Geschmack von Alkohol gerade für trockene Alkoholiker zur Gefahr werden.

Alkohol enthalten aber NICHT gekennzeichnet

Ist der enthaltene Alkohol nur ein sogenannter "Trägerstoff", gilt er laut Lebensmittelrecht nicht Zutat des Produkts. Als Folge muss er also auch nicht auf der Zutatenliste aufgelistet werden - obwohl er enthalten ist! Auffällig sind hier insbesondere die „Kinder“ Süßigkeiten von Ferrero.

  • „Du darfst“- Fertiggerichte: 0,2 bis 0,5 Gramm Alkohol pro Gericht
  • Malztrunk ("Kinderbier"): rund 0,5 % Alkohol enthalten
  • Fruchtsaft: darf bis zu 0,38 % enthalten
  • Kinder Pingui Schoko: 0,22 %
  • Ferrero Milchschnitte: 0,22 %
  • Kinder-Bueno: 0,9 Gramm Alkohol    
  • Kinder Maxi-King: 0,18 %

Jedoch sollte man wissen, dass es selbstverständlich auch Nahrungsmittel gibt, die von Natur aus Alkohol enthalten, beispielsweise aufgrund des Gärungsprozesses. Dies sind zum Beispiel Sauerkraut oder Fruchtsäfte.

Übrigens: Auch Lebensmittel, die lose angeboten werden (dazu zählen Gerichte in Restaurants, Backwaren in der Konditorei, Süßspeisen in Eisdielen, etc.) müssen nicht speziell auf potentiellen Alkoholgehalt hinweisen. Ein besonderes Maß an Vorsicht ist auch bei Fertigsuppen geboten. Hier wird gerne Wein oder Sherry zur Verfeinerung verwendet.

Bei Fassbrausen gilt Vorsicht!

Fassbrausen, aus Frucht- und Kräuterzusätzen sowie Malzextrakt hergestellte Limonaden, bestehen in der Regel aus 70 % Erfrischungsgetränk und 30 % "alkoholfreiem Bier". Genau dieses darf in Deutschland aber bis zu 0,5 % Alkohol enthalten! Daraus ergibt sich ein Alkoholgehalt von bis zu 0,15 % pro Fassbrause.

Dieser Wert erscheint zwar gering, ist allerdings dennoch bedenklich für Kinder. Verbraucherzentralen kritisieren vor allem, dass der Nachwuchs alleine durch den Geschmack schnell an  "echtes Biertrinken" gewöhnt wird.

Alkohol deklariert, aber kaum erkannt

Des Weiteren finden sich in unserern Supermarktregalen zahlreiche Produkte, die einen bestimmten Alkoholgehalt auf der Verpackung ausweisen. ABER: Diese wird von vielen Verbrauchern oftmals gar nicht erkennt - meist, weil einfach nicht erwartet wird, dass der gewählte Artikel Alkohol enthalten könnte.

Dazu zählen unter anderem folgende Produkte

  • Milfina Snack, Milka Tender Schoko: 0,27 %
  • Milka Tender Nut: 0,27 %  
  • Nestle Yes-Törtchen, Kakao: 0,24%
  • Nestle Yes-Törtchen, Karamel: 0,25%
  • Bahlsen, Comtess Zitrone: Alkohol enthalten
  • Gusparo, Rulade Nassiola (real): Alkohol enthalten  

Am einfachsten wäre es, wenn eine gesetzlich geltende Kennzeichungspflicht eingeführt werden würde. Dies fordert Foodwatch schon seit Jahren. In Großbritannien wird vermeintlich alkoholfreies Bier beispielsweise nur als alkoholreduziertes Bier ausgezeichnet, da dies bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthält. 

Quelle: Wunderweib / Foodwatch