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Kaputte Dächer, beschädigte Fahrzeuge & Co.

Sturmtief "Burglind": Wer zahlt für Schäden nach dem Unwetter?

Sturmtief „Burglind“ hat in den frühen Morgenstunden vielerorts eine Schneise der Verwüstung von der Südpfalz bis nach Köln hinterlassen. Heftige Windböen und starke Regenfälle sorgten für großes Chaos. Aber, wer zahlt eigentlich für die Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen & Co., die "Burglind" hinterlassen hat?

Nach dem Sturm kommen die Kosten

Kaputte Ziegel, zerstörte Fahrzeugen und Mobiliar und entwurzelte Bäume:  Mit dem Beheben von Sturmschäden entsteht für die Betroffenen schnell ein finanzielles Dilemma. In solchen Fällen hilft meist nur eine gute Versicherung. Aber welche Police kommt für welchen Schaden auf und wie muss ich vorgehen, wenn es mich „erwischt“ hat?

Wichtig: 

Sturmschäden müssen umgehend dokumentiert und möglichst innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Denn nur dann kann zügig reguliert werden. Sämtliche Gegenstände, die durch Wind und Starkregen beschädigt oder sogar zerstört worden sind, nicht entsorgen, sondern zum Schadensnachweis aufheben. Das rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Größere Schäden fotografieren oder noch besser schnell mit dem Smartphone filmen.

Tipp:

Ist das eigene Haus beschädigt, die Nachbarn als Zeugen mit anbringen. 

Belege und Quittungen kopieren

In jedem Fall sollte eine Schadensliste erstellt werden, der man Einkaufsbelege, beziehungsweise Rechnungen der Gegenstände beilegt. Wenn die Quittungen nicht mehr vorhanden sind, reicht es manchmal auch aus, den Anschaffungszeitpunkt und den Neupreis aus dem Gedächtnis ins Protokoll einzutragen. Bevor man die Papiere an die Versicherung sendet, ist es ratsam, eine Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen.

Welche Versicherung zahlt was?

Wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fällt, sich Dachziegel lösen oder Scheiben durch Wind oder Hagel bersten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Wichtig zu wissen: 

Sturmschäden sind nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert!
Folgeschäden durch abgedeckte Dächer oder zerborstene Fenster, die durch eindringende Niederschläge entstehen, sind in den meisten Fällen ebenfalls versichert.

Überschwemmte Keller,  Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen-Schäden zahlt die Versicherung jedoch nur, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt, die als Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden muss.

Kaputte Gartenmöbel?

Wenn Einrichtungsgegenstände wie Gartenmöbel zu Bruch gehen, kommt die ganz normale Hausratversicherung dafür auf. Auch hier sind die Folgeschäden, die zum Beispiel nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, mitversichert.

Achtung:

Für vom Sturm beschädigte Gartenmöbel wird nur gezahlt, wenn sie während der (meist angekündigten) Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Beschädigte Inneneinrichtung wird nur übernommen, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.

Schäden am Auto?

Wird das Auto von umgestürzten Bäumen, herabfallenden Ästen, umherfliegenden Dachziegeln oder anderen Gegenständen getroffen, ersetzt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, beispielsweise wenn dieser umkippt. Versichert ist in diesen Fällen meist nur der Zeitwert des Fahrzeugs, jedoch nicht der Neuwert.

Quelle: dpa / Express