Was aber tun? Nutrias werden nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt, das heißt sie können eigentlich nicht geschossen werden. Aufgrund ihrer Verbreitung werden sie aber in einigen Bundesländern bejagt, darunter Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland, nicht aber in Rheinland-Pfalz.
In einer Umfrage wollten die Struktur- und Genehmigungsdirektionen wissen, ob schon Probleme aufgetreten sind. Am Lingenfelder Altrhein, in Budenheim/Heidesheim und Oppenheim/Guntersblum wurden die Tiere demnach gesehen, Schäden seien dort aber nicht bekannt geworden, erklärte das Umweltministerium. Nur in Speyer seien „Probleme in der Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen oder Gewässern durch Nutria aufgetreten“.