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Jobcenter kürzt Leistungsbezüge

Hartz IV-Empfänger muss Lottogewinn abgegeben

Ein Berliner Hartz IV-Empfänger hat sein Glück beim Lottospiel versucht und prompt 210 Euro gewonnen. Das Geld behalten darf der Mann allerdings nicht.

Maximal 50 Euro aus Gewinnen dürfen behalten werden

Der arbeitslose René aus Berlin ist auf Hartz IV angewiesen und kommt jeden Monat gerade so über die Runden. Über seinen Lottogewinn von über 210 Euro freute er sich daher umso mehr.  Allerdings bekam René Zweifel, da er einmal  gehört hatte, dass ALG II-Bezieher Gewinne nicht behalten dürften. Er erkundigte sich also bei einem Verbraucher-Experten:

Zwar sei es Hartz IV-Empfängern grundsätzlich erlaubt an Glücksspielen teilzunehmen, allerdings müssten etwaige Gewinne dem betreuenden Jobcenter gemeldet werden, da sie als sogenannte „einmalige Einnahme“ gewertet würden. Je nach Geldsumme, könne das Amt dann bis zu 100 Prozent des Gewinns auf die Hartz IV-Leistung anrechnen, beziehungsweise die Bezüge entsprechend kürzen. Wie der Verbraucher-Experte erklärt, dürften ALGII-Bezieher nur maximal 50 Euro bedingungslos behalten.

Für René bedeutet das: Wie gewonnen, so zerronnen. Für die Gewinnsumme in Höhe von 210 Euro zieht das Jobcenter 160 Euro an Leistungsbezügen ein.

Hartz IV-Empfänger darf monatlich rund 200 Euro „erbetteln“

Unlängst sorgte erst ein ähnlicher Fall bundesweit für Aufsehen. Michael H., ebenfalls Hartz IV-Empfänger, war beim Betteln in der Dortmunder Innenstadt erkannt worden. Das Jobcenter kürzte daraufhin wegen einer Vermutung über seine möglichen zusätzlichen Einnahmen das  ALG II um 300 Euro.

Mittlerweile ist es in diesem Fall zu einem Vergleich gekommen: Michael H. darf nun ganz offiziell jeden Monat bis zu 204.50 Euro „erbetteln“.

Quelle: Huffington Post