Ausgangssperre: Was darf ich, was nicht?
Nachdem in Mannheim eine nächtliche Ausgangssperre (zwischen 21 und 05 Uhr) erlassen wurde, zieht nun die ganze Vorderpfalz nach. Doch mit welchem „triftigen Grund“ darf ich dann noch raus?
Nachdem in Mannheim eine nächtliche Ausgangssperre (zwischen 21 und 05 Uhr) erlassen wurde, zieht nun die ganze Vorderpfalz nach. Doch mit welchem „triftigen Grund“ darf ich dann noch raus?
In Ludwigshafen und Speyer sind nächtliche Ausgangssperren geplant - wie sie ab heute auch in Mannheim gelten. Beide Städte warten jetzt auf grünes Licht aus Mainz. Hintergrund sind die weiter steigenden Infektionszahlen - in beiden Städten liegt die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100-tausend Einwohner innerhalb einer Woche, inzwischen bei über 300 - das sind Höchstwerte im Land. Die nächtlichen Ausgangssperren sollen, wie in Mannheim, von 21 bis 05 Uhr gelten - zum Verlassen des Hauses benötigt man dann „triftige Gründe“, dazu zählen Arbeit, Gassigehen oder Gefahrensituationen. Mit der Maßnahme sollen unter anderem Menschenansammlungen verhindert werden.
In der Zeit von 21 bis 05 Uhr am Folgetag gilt in Mannheim bereits eine Ausgangsbeschränkung. Dort gibt es folgende festgeschriebene Ausnahmen für das Verlassen des Hauses im genannten Zeitraum:
Ziel dieser Anordnung in Mannheim ist es, Begegnungen durch private Treffen und Feiern weiter zu reduzieren, da sie eine Hauptquelle der Infektionen sind.
Quelle: Mannheim.de