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Rheinland-Pfalz: Kandel

Staatsanwaltschaft geht in Revision

Nach dem Urteil im Fall des tödlichen Messerangriffs auf die 15-Jährige Mia im pfälzischen Kandel hat die Staatsanwaltschaft nun Revision gegen das Urteil von achteinhalb Jahren Haft eingelegt.

Staatsanwaltschaft legt Revision

Die Anklagebehörde in Landau teilte am Mittwoch mit, dass nach dem Urteil im Fall des tödlichen Messerangriffs auf die 15-Jährige Mia im pfälzischen Kandel die Staatsanwaltschaft nun Revision gegen das Urteil von achteinhalb Jahren Haft eingelegt hat.

Abdul D. wurde am Montag wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt. Zur Anwendung kam das Jugendstrafrecht, dort liegt die Höchstgrenze bei zehn Jahren.

Sollte das der Fall sein, kann die Staatsanwaltschaft das Strafmaß anfechten. Der Ex-Freund von Mia, Abdul D., war wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Mit einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren blieb das Gericht unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese hatten sich für die höchst mögliche Strafe von zehn Jahren ausgesprochen.

Quelle: Staatsanwaltschaft