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Hessen: Wiesbaden

Urteil im Mordfall Susanna: Ali B. muss lebenslang in Haft

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde die 14-jährige Mainzer Schülerin Susanna gewaltsam getötet. Heute hat das Landgericht Wiesbaden das mit Spannung erwartete Urteil in dem Mordprozess verkündet. Der 22 Jahre alte Angeklagte Ali B. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Lebenslange Haftstrafe

Wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellten am Mittwoch in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen.

Ali B. gestand Tötung von Susanna

Der irakische Flüchtling hatte vor dem Landgericht in Wiesbaden gestanden, die 14 Jahre alte Susanna aus Mainz am 23. Mai 2018 getötet zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er. Ein Gutachten stufte ihn als voll schuldfähig und extrem gefährlich ein, wie die Bild-Zeitung schreibt. Die Mutter von Susanna hat Ali B. während der Verhandlung um Entschuldigung für die grausame Tat gebeten.

Die Leiche von Susanna war am 6. Juni 2018 in einem Erdloch bei Bahngleisen und einem Waldgebiet beim Wiesbadener Stadtteil Erbenheim verscharrt gefunden worden. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen. Kurz danach nahmen Sicherheitskräfte den mutmaßlichen Täter Ali B. im Nordirak fest.

Warum hatte der Fall so hohe Wellen geschlagen?

Der Mordfall Susanna: Eine Chronologie

Dienstag, 22.5.18

Susanna kommt nicht nach Hause. Nach Erkenntnissen der Ermittler wird sie abends oder in der Nacht vergewaltigt und umgebracht.

Mittwoch, 23.5.18

Die Mutter meldet sie bei der Polizei am Wohnort in Mainz als vermisst.

Dienstag, 29.5.18

Eine Bekannte von Susanna sagt der Mutter, dass die Schülerin tot sei und ihre Leiche an einem Bahngleis liege. Die Mutter wendet sich daraufhin an die Polizei in Mainz und Wiesbaden. Die Beamten befragen die Hinweisgeberin zunächst nicht, weil sie auf Kurzurlaub mit ihrer Mutter ist.

Mittwoch bis Samstag, 30.5. bis 2.6.18

Die Polizei setzt bei der Suche unter anderem einen Hubschrauber ein, findet aber nichts. Der 21-jährige Ali B. fliegt derweil mit seiner Familie am 2.6. von Düsseldorf zunächst nach Istanbul. Von dort aus fliegt er in den Nordirak.

Sonntag, 3.6.18

Ein Jugendlicher aus Ali B.s Flüchtlingsunterkunft nennt den möglichen Tatort und Ali B. als möglichen Täter.

Montag bis Mittwoch, 4.6. bis 6.6.18

Zwischen 300 und 400 Polizisten sind inzwischen mit dem Vermisstenfall beschäftigt. Am Mittwoch wird eine weibliche Leiche neben einem Bahngleis gefunden.

Donnerstag, 7.6.18

Die Polizei gibt bekannt, dass Susanna tot ist. Sie wurde vergewaltigt und ermordet.

Freitag, 8.6.18

Ali B. wird am frühen Morgen von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen.

Samstag, 9.6.18

Die Bundespolizei geleitet Ali B. in einer Lufthansa-Maschine von Erbil nach Frankfurt am Main. Von dort wird er zur Vernehmung nach Wiesbaden gebracht. Bei der Aktion ist auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann dabei.

Sonntag, 10.6.18

Ali B. kommt in Untersuchungshaft. Bei seiner Vernehmung gesteht er die Tötung von Susanna. Eine Vergewaltigung des Mädchens bestreitet der zur Tatzeit 21-Jährige.

Dienstag, 3.7.18

Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft teilt mit, dass Ali B. auch die Vergewaltigung einer Elfjährigen zur Last gelegt wird. Am 12.7. ergeht gegen ihn wegen dieser Tat ein weiterer Haftbefehl.

Mittwoch, 23.1.19

Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ali B. wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna. Als Mordmerkmal wird von der Staatsanwaltschaft Heimtücke angegeben.

Freitag, 22.2.19

Das Wiesbadener Landgericht erhebt eine weitere Anklage gegen Ali B., in der es um die mehrfache Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens geht. Dieser Prozess soll am 19. März beginnen.

Dienstag, 12.3.19.

Unter großem öffentlichen Interesse wird die Verhandlung vor dem Wiesbadener Landgericht eröffnet und die Anklage verlesen. Ali B. gesteht, das Mädchen erwürgt zu haben. Die Vergewaltigung bestreitet er. Er entschuldigt sich bei den Eltern des Opfers.

Dienstag, 19.3.2019

Parallel zum Mordprozess im Fall Susanna beginnt gegen Ali B. vor dem Landgericht ein Prozess wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen. Die Öffentlichkeit wird von dem Verfahren ausgeschlossen.

Mittwoch, 27.3.2019

Bei einem Ortstermin zeigt der Angeklagte den Tatort, wo er mit Susanna in der Nacht ihres Todes war. Die Leiche der 14-Jährigen war in einem Waldstück neben der Bahnstrecke nahe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim in einem Erdloch vergraben gefunden worden.

Mittwoch, 26.6.2019

Nach Einschätzung einer Gutachterin sind von dem Angeklagten weitere schwere Sexualstraftaten zu erwarten. Die Expertin bescheinigt dem irakischen Flüchtling eine schwere Persönlichkeitsstörung.

Dienstag, 2.7.19

Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine lebenslange Haftstrafe für Ali B.. Die Anklagevertretung beantragt zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit so gut wie ausgeschlossen. Die Verteidigung verzichtet auf einen Strafantrag.

Mittwoch, 10.7.2019

Nach rund vier Monaten Verhandlungen wird das Urteil vor dem Wiesbadener Landgericht im Mordfall Susanna gesprochen. Der angeklagte Ali B., ein Flüchtling aus dem Irak, muß wegen Mordes und Vergewaltigung lebenslang hinter Gitter.

Quelle: dpa