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Rheinland-Pfalz

Kein verkaufsoffener Sonntag an Heiligabend

Dieses Jahr bleiben die meisten Läden in Rheinland-Pfalz an Heiligabend geschlossen. Ein verkaufsoffener Sonntag am 24. Dezember 2017 sei ausgeschlossen. Das erklärte eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums am Montag.

Ausnahme für Läden "von besonderem Interesse"

Laut dem Ladenöffnungsgesetz sind pro Jahr höchstens vier verkaufsoffene Sonntage mit maximal fünf Stunden vorgesehen. Die Termine können die Kommunen jeweils selbst festlegen. Für einige Tage gilt allerdings ein Tabu: Unter anderem am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und an den vier Adventssonntagen im Dezember müssen die Geschäfte geschlossen bleiben. Und in diesem Jahr fällt Heiligabend auf den vierten Advent.

Eine Ausnahme bei dieser Regelung seien aber Läden "von besonderem Interesse", so die Ministeriumssprecherin. Darunter fielen beispielsweise jene Geschäfte, die Milch, Backwaren oder Blumen verkaufen. Sie unterlägen am 24. Dezember der gleichen Regelung wie jeden Sonntag und dürften ihre Türen daher mit zeitlicher Beschränkung öffnen.

Arbeit an Weihnachten grundsätzlich zumutbar

Wie Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz erklärte, sei bei den Einzelhändlern kein Interesse zu erkennen, an Heiligabend zu öffnen. Auch dem Arbeitsministerium lägen keine derartigen Anfragen vor. 

Grundsätzlich sei Verkäufern im Einzelhandel zuzumuten, an Weihnachten zu arbeiten, betonte Scherer. In der Gastronomie sei das beispielsweise üblich.

Auch wenn dieses Jahr am 24. Dezember die meisten Geschäfte dicht bleiben: Scherer spricht sich dafür aus, dass das Verkaufsverbot an zumindest einem Adventssonntag gelockert werden sollte.

Quelle: dpa