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Polizei teilt mit

Grillen, Abstand, & Co.: Was ist an Pfingsten erlaubt?

In dieser Woche ist die achte Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Was heißt das für die Pfingstfeiertage? Was ist erlaubt - was nicht?

Grillen mit mehreren Personen?

Wie die Polizei mitteilt, mach die aktuelle Verordnung deutlich, dass größere Ansammlungen und Versammlungen zurzeit nicht stattfinden sollen. Die Landesregierung appelliert an die Bevölkerung, Kontakte zu reduzieren und dort, wo sie nicht zu vermeiden und aufgrund der Corona-Verordnung zulässig sind, den Sicherheitsabstand und die Hygienevorgaben zu achten.

Dies gilt auch und besonders für den privaten Bereich. Bislang hat die Landesregierung wegen des verfassungsrechtlich eröffneten Schutzbereiches der Unverletzlichkeit der Wohnung private Feiern nicht unter Bußgeldandrohung gestellt. Ungeachtet dessen ist es laut der rheinland-pfälzischen Polizei selbstverständlich möglich, dass die Kreisordnungsbehörden als zuständige Behörden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Einzelmaßnahmen ergreifen, wenn dies „aus dem Ruder“ läuft und erforderlich erscheint. Heißt kurzum: Grillen mit mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten ist prinzipiell im eigenen Garten erlaubt – sprengt es allerdings den Rahmen des Vertretbaren, kann das Ordnungsamt einschreiten.

Wie viele Leute dürfen im Auto mitfahren?

Das Fahrzeuginnere ist privater Raum. Gleichwohl bewegen sich die Fahrzeuge im öffentlichen Bereich. Deshalb gilt grundsätzlich die Kontaktbeschränkung (Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit Personen eines weiteren Hausstandes erlaubt). Dabei gibt es nur eine Ausnahme für Fahrgemeinschaften: Wenn sie auf dem Weg von und zur Arbeit sind.

Befinden sich beispielsweise vier Personen, die mehr als zwei Haushalten angehören, im Fahrzeug, die nur befreundet und zum Spaß unterwegs sind, verstößt dies gegen die Kontaktbeschränkungen und ein Bußgeld wird verhängt.