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Rheinland-Pfalz: Koblenz

Blitzeranhänger steht vor Gericht: Radarfalle nicht rechtens?

Heute wird es für alle Autofahrer interessant: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt in Koblenz darüber, ob einige Blitzeranhänger rechtmäßig arbeiten. Je nach Urteil könnte das Folgen für Autofahrer haben.

++UPDATE:

Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz hat am Donnerstag Sympathie für eine bundeseinheitliche Entscheidung erkennen lassen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz, Lars Brocker, sagte zu der von Fachleuten immer wieder erhobenen Forderung, das Thema endlich dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen, dieses Ansinnen sei "gewiss nicht von der Hand zu weisen". Gerichte hätten mit Blick auf Messdaten von Blitzern immer wieder unterschiedlich geurteilt - es gebe einen rechtlichen Flickenteppich in Deutschland.

Bis Ende Januar will der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hier zu einer Entscheidung kommen.

Fahranfänger klagt

Zum Hintergrund: In einem konkreten Fall ist ein junger Mann 2017 auf der A1 Koblenz Richtung Trier bei Wittlich geblitzt worden. Der Fahranfänger hatte dem Messprotokoll zufolge 34 Stundenkilometer mehr auf dem Tacho als erlaubt. Die Anwälte des Mannes behaupten nun, dass das Gerät, das in diesem Blitzeanhänger eingebaut ist, die Roh-Daten nicht ausreichend sammelt. Im Zweifel könne man diesen Messwert im Nachgang nicht mehr nachprüfen, ob die Radarfalle auch wirklich fehlerfrei gearbeitet hat.

Für Innenminister Volker Lewentz – zuständig für die Blitzer in RLP – eine ärgerliche Sache. Er kann das alles nicht so richtig nachvollziehen: „Diese Geräte sind ja alle zugelassen und die Anbieter sind der Meinung es sind genug Daten vorhanden. Diese Information wird sich dann auch das Gericht holen – und dann ein Urteil für Rheinland-Pfalz fällen.“

Werden jetzt alle Bußgeldbescheide unwirksam?

Prinzipiell gibt es in Rheinland-Pfalz nicht nur Blitzeranhänger des Gerätetyps, der in Koblenz vor Gericht steht, wie RPR1.Infochef Jens Baumgart weiß. „Die Blitzeranhänger werden wahrscheinlich nicht in Rheinland-Pfalz verschwinden. Dafür gibt es einen zu wilden Mix an Gerätetypen von unterschiedlichen Herstellern – ich wusste gar nicht, dass es da offenbar einen Markt gibt für Blitzgeräte…“ In diesem Prozess geht es tatsächlich nur um einen Gerätetyp – und der müsste dann wahrscheinlich verschwinden, wenn der Kläger Recht bekommt, oder zumindest nachgerüstet werden.

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?

Folgt das Gericht dem Kläger, dann wären alle Bußgeldbescheide dieses Gerätetyps auf einen Schlag unwirksam. Wie es dann für alle weiter geht, die bereits ein Knöllchen von diesem Blitzeranhänger kassiert haben, ist derzeit unklar.