Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Baden-Württemberg: Walldorf

LKW-Fahrer bereitet sich während der Fahrt Müsli zu

Am Mittwoch hat die Polizei auf der A5 und auf der A6 diverse LKW-Fahrer beobachtet und kontrolliert. Dabei fiel ihnen ein Mann auf, der während der Fahrt sein Müsli im Führerhaus zubereitet und anschließend verzehrt hatte.

LKW-Fahrer bereitet sich Müsli im Führerhaus zu

Zur Verhinderung von Aufmerksamkeitsdefiziten bei Fernfahrern auf der Autobahn hat die Verkehrspolizeidirektion Mannheim in Absprache mit der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe eine Verschärfung der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen beschlossen.

Bei einer mehrstündigen Kontrollaktion am Mittwoch auf der A 5 und der A 6 rund um das Walldorfer Kreuz zeigte sich, dass es nicht einfach ist, unter den mehr als 20.000 Lkw-Fahrern diejenigen herauszufinden, die gerade bei der Vorbeifahrt fahrerfremde Tätigkeiten vornehmen. Um 10.37 Uhr wurde schließlich ein 61-jähriger Fahrer eines Sattelzuges auf der A 5 in Richtung Karlsruhe dabei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Müsli zubereitete und anschließend verspeiste. In weiteren vier Fällen wurden Lastzugfahrer beim Telefonieren aufgezeichnet und zur Anzeige gebracht.

Härtere Strafen für fahrerfremde Tätigkeiten

Neben der Möglichkeit, die missbräuchliche Nutzung elektronischer Geräte im Führerhaus seit Oktober 2017 mit 100 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg zu ahnden, waren sogenannte fahrerfremde Tätigkeiten bisher eher eine Grauzone. Die Bußgeldstelle wird Tätigkeiten, wie Frachtpapiere sichten, Zeitung lesen, Kaffee kochen, Essen zubereiten u.ä., nach § 3 Abs. 1 StVO ahnden und ebenfalls mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt belegen.

Demnach darf ein Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Der abgewandt, geneigte Blick bei der fahrerfremden Tätigkeit sowie die gedankliche Abgelenktheit beeinflussen die Reaktionsfähigkeit derart negativ, dass ein Anhalten innerhalb der noch übersehbaren Strecke nicht möglich wäre. Die Reaktionszeit beträgt bei einem durchschnittlichen Autofahrer ca. einer Sekunde. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von etwa 80 km/h legt das Fahrzeug ca. 22 Meter pro Sekunde zurück. Diese Strecke kann der Fahrzeugführer durch die ablenkende Tätigkeit nicht überblicken, demzufolge könnte er im Bedarfsfalle auch nicht entsprechend reagieren.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim