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Hier wirst Du ordentlich zur Kasse gebeten!

Verschärfter Bußgeldkatalog ab Oktober 2017

Manches Verhalten beim Autofahren ist nicht nur riskant, sondern kann sogar lebensgefährlich sein. Verkehrswidrigkeiten können dazu ganz schön teuer werden. Seit Oktober 2017 gilt ein verschärfter Bußgeldkatalog.

Rettungsgasse bilden

Autofahrer, die in einem Stau keine Rettungsgasse bilden, zahlen künftig mindestens 200 Euro und bekommen zwei Punkte in Flensburg. Wird dabei ein Einsatz von Rettungskräften mit Blaulicht und Martinshorn behindert, gilt ein Regelsatz von 240 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Das Bußgeld kann sogar noch weiter steigen, wenn dabei Einsatzkräfte gefährdet werden oder eine Sachbeschädigung vorliegt. Bislang kamen Verkehrssünder mit 20 Euro davon. Im Extremfall droht sogar eine Haftstrafe, falls eine Rettungsgasse absichtlich blockiert oder Hilfskräfte behindert werden.

Verhüllungsverbot beim Fahren

60 Euro Bußgeld werden fällig, wenn am Steuer Masken, Schleier oder Hauben getragen werden, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile davon verdecken. 

Höhere Strafen für Smartphone- und Tablet-Nutzung im Auto

Wird ein Handy unerlaubt während der Fahrt benutzt, droht ein Bußgeld von 100 Euro (vorher 60 Euro). Bei schweren Verstößen kann es künftig auch zu Fahrverboten und Geldbußen von 150 bzw. 200 Euro kommen. Der Gebrauch ist nur bei vollständig abgeschaltetem Motor erlaubt, Start-Stopp-Automatik ausgenommen. 

Das Handyverbot wird weiter verschärft, sodass ab sofort auch die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern oder ähnlichen digitalen Geräten untersagt ist. Auch Videobrillen werden explizit verboten.‎

Die Nutzung der Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und sogenannter Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen wird dagegen ausdrücklich erlaubt.

Benutzt man ein elektronisches Gerät während der Fahrt auf dem Fahrrad zahlt man 55 Euro Bußgeld. 

Hohe Strafen für Alkohol am Steuer

Ordnungswidrigkeiten, die gemeingefährlich sind, können mit einem Bußgeld von 200 Euro bis hin zu 1500 Euro geahndet werden. Zu den "großen Vergehen" im Straßenverkehr zählt nach wie vor das Fahren unter Alkoholeinfluss. Wer mit 0,5 bis 1,1 Promille erwischt wird, muss 500 Euro blechen, seinen Führerschein für einen Monat abgegen und darf zwei Punkten in Flensburg sein Eigen nennen.

Wird man nach einer Trunkenheitsfahrt erneut mit Alkohol am Steuer erwischt, kann man des Vorsatzes beschuldigt werden und mit 1000 bis 1500 Euro und drei Monaten Fahrverbot belangt werden.

Wer einen Unfall mit 0,3 Promille verursacht oder ab 1,1 Promille Auto fährt, der begeht gleichzeitig eine Straftat und verliert seinen Führerscheint für mindestens ein halbes Jahr. Die anschließende Geldstrafe richtet sich nach der Höhe des Einkommens. 

Rasen wird teurer

Wer zu schnell fährt, spielt nicht nur mit dem eigenen Leben, sondern auch mit dem unbeteiligter Personen. Außerdem kann die Raserei ziemlich teuer werden. Überschreitet man die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit um mindestens 40 km/h,  zahlt  man 200 Euro, kassiert zwei Punkte und wird mit einem Monat Führerscheinentzug bestraft.

Wer mit 71 km/h mehr als der erlaubten Geschwindigkeit innerorts erwischt wird, muss mit 680 Euro Geldbuße und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Bei einem solchen Vorfall außerorts, schreibt der Bußgeldkatalog 600 Euro sowie drei Monate Führerscheinentzug vor. 

>> Alle weiteren Details und Infos gibt es in der aktuellen Bußgeldtabelle! 

Falschparker werden zur Kasse gebeten

Wird hinter einer Kuppe oder in einer schlecht einsehbaren Kurve geparkt, wird das teuer. Kommt es zu einem Unfall, kann der Fahrzeughalter sogar eine Teilschuld bekommen, wenn der Fall vor Gericht landet.

Weigert sich die Kfz-Versicherung für den Unfall aufzukommen, kann die Rechnung für den Falschparker richtig teuer werden! 

Stop am unbeschrankten und beschrankten Bahnübergang

Bis zu 50 Personen sterben pro Jahr durch Unfälle an unbeschrankten Bahnübergängen. Wer den Übergang ohne zu stoppen passiert und erwischt wird, darf 290 Euro bezahlen und mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. 

Werden vorhandene Schranken oder Halbschranken gar ignoriert, Fußgänger werden mit 350 Euro und Autofahrer mit 700 Euro zur Kasse gebeten. Diese müssen außerdem auch noch drei Monate auf ihren Führerschein verzichten. 

Grüner Pfeil an roter Ampel

Der grüne Pfeil auf einem Blechschild an einer Ampel soll den Verkehr am Fließen halten, dennoch muss auch hier an der Haltelinie gestoppt werden. Wird diese Regel einfach ignoriert, droht ein Bußgeld von bis zu 70 Euro.