Ordnungswidrigkeiten, die gemeingefährlich sind, können mit einem Bußgeld von 200 Euro bis hin zu 1500 Euro geahndet werden. Zu den "großen Vergehen" im Straßenverkehr zählt nach wie vor das Fahren unter Alkoholeinfluss. Wer mit 0,5 bis 1,1 Promille erwischt wird, muss 500 Euro blechen, seinen Führerschein für einen Monat abgegen und darf zwei Punkten in Flensburg sein Eigen nennen.
Wird man nach einer Trunkenheitsfahrt erneut mit Alkohol am Steuer erwischt, kann man des Vorsatzes beschuldigt werden und mit 1000 bis 1500 Euro und drei Monaten Fahrverbot belangt werden.
Wer einen Unfall mit 0,3 Promille verursacht oder ab 1,1 Promille Auto fährt, der begeht gleichzeitig eine Straftat und verliert seinen Führerscheint für mindestens ein halbes Jahr. Die anschließende Geldstrafe richtet sich nach der Höhe des Einkommens.