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Rhein-Main-Region besonders betroffen

Extreme Waldbrandgefahr in Rheinland-Pfalz

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weist die Bevölkerung darauf hin, dass derzeit eine sehr hohe Waldbrandgefahr in Rheinland-Pfalz herrscht. In vielen Regionen ist heute sogar die höchste Stufe erreicht.

Böden völlig ausgetrocknet

Da die Trocken- und Hitzeperiode heute ihren Zenit erreicht, steigt die Waldbrandgefahr auf die bis dato höchste Stufe in Rheinland-Pfalz!

In vielen Gebieten hat es durch die dominierende Hochdrucklage seit Wochen keinen Tropfen geregnet - die Böden von der Südpfalz bis nach Köln sind völlig ausgetrocknet.

Höchste Stufe erreicht

Wie der Deutsche Wetterdienst warnt, herrscht in vielen Regionen daher extreme Brandgefahr. Vor allem im Rhein-Main-Gebiet und Rheinhessen ist heute Alarmstufe Rot: Es wurde die höchste Warnstufe (Stufe 5 von 5) ausgerufen. 

Wichtig: Bitte werft auf keinen Fall Zigaretten aus dem Fenster; auch keine Glasscherben in der Sonne liegen lassen, sie können sich entzünden! Das entfachen von Feuer in der Natur bitte auf jeden Fall unterlassen.

So sieht es in deiner Region aus: Zum offiziellen Waldbrand-Index

Der Waldbrandgefahrenindex setzt sich laut Wetterdienst aus verschiedenen Faktoren zusammen. Neben der Lufttemperatur, Luftfeuchte und Sonneneinstrahlung spielen auch Wind, Niederschlag und Bodenfeuchte bei der Berechnung eine Rolle.

Es drohen saftige Geldstrafen 

Der baden-württembergische Forstminister Peter Hauk (CDU) warnte bereits in der vergangenen Woche vor der hohen Waldbrandgefahr, weil derzeit immer wieder kleine Feuer auf Feldern & Co. im Land ausbrechen: „Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben.“ Nicht nur bei einem Besuch im Wald solle man sich daher unbedingt an bestimmte Regeln wie das Rauchverbot halten.

Bereits seit März 2017 gilt in Deutschland das Rauchverbot in Wäldern. Grund dafür ist die erhöhte Brandgefahr in den Sommermonaten. 

Wer trotzdem mit einem Glimmstängel erwischt wird, der wird zur Kasse gebeten. Satte Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro können bei Verstößen verhängt werden. Das Verbot gilt übrigens nicht nur für das Anzünden von Zigaretten, sondern auch für das Entfachen von beispielsweise Lagerfeuern.