Bundestag stimmt gegen Widerspruchslösung bei Organspende
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf von Jens Spahn zur Widerspruchslösung bei Organspende abgelehnt.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf von Jens Spahn zur Widerspruchslösung bei Organspende abgelehnt.
Zwei Gesetzesentwürfe bezüglich der Organspende konkurrieren am Donnerstag im Bundestag miteinander. Dabei stehen zwei gegensätzliche Entwürfe stehen dabei zur Wahl: Die Zustimmungs- und die Widerspruchslösung.
Am Donnerstagvormittag wurde die Widerspruchslösung, die von Jens Spahn eingebracht wurde, von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages abgelehnt. Dafür stimmten 292 der Anwesenden, dagegen 379. Drei enthielten sich.
Bei diesem Gesetzesentwurf hätte jeder Bürger als möglicher Organspender gegolten, insofern er zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat.
Die Mehrheit im Bundestag hat für den Gesetzentwurf von Annalena Baerbock zur Zustimmungslösung gestimmt. Die Schlussabstimmung hat ergeben: 432 der Anwesenden stimmten für Ja, 200 für Nein.
Die Zustimmungslösung sieht eine ausführliche Zustimmung zur Organspende vor. Der Entwurf enthält, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden.
Debatte um Organspende – alle wichtigen Infos auf einen Blick