Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Hessen: Kassel

Fehlende Rettungsgasse: Keine juristischen Folgen für Autofahrer

Eine fehlende Rettungsgasse hat die Arbeit der Einsatzkräfte bei einem Unfall auf der A7 kürzlich massiv behindert. Wie jetzt bekannt wurde, kommen die Autofahrer, die die Fahrbahn blockiert haben, ungestraft davon.

Sachschaden in Höhe von über 10.000 Euro

Auf der A7 zwischen dem Kreuz Kassel-Mitte und der Anschlussstelle Kassel-Ost ereignete sich Ende Februar ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Beim Auffahren auf die Autobahn streifte ein PKW einen Sattelzug. Das Auto wurde durch den Zusammenstoß auf den linken Fahrstreifen geschleudert, wo es mit einem weiteren Wagen kollidierte. An allen Unfallbeteiligten Fahrzeugen entstanden Sachschäden, der sich auf insgesamt 10.500 Euro belaufen.

Rettungskräfte mussten zwei Kilometer zu Fuß gehen

Die Fahrbahn musste für ca. 70 Minuten voll gesperrt werden, es bildete sich ein etwa sechs Kilometer langer Rückstau. Die Einsatzkräfte hatten erhebliche Probleme zeitgerecht zur Unfallstelle vorzudringen. Da durch die bereits angestauten Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse gebildet wurde, mussten sowohl die Polizeikräfte, als auch die Besatzungen zweier Rettungswagen die letzten zwei Kilometer zu Fuß zurücklegen, um sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen.

Wie jetzt bekannt wurde, bleibt der Vorfall ohne juristische Folgen für jene Autofahrer, die die Straße blockiert haben. Um gegen die Personen entsprechend vorgehen zu können, hätte zunächst deren Identität festgestellt werden müssen, erklärt  Matthias Mänz, Sprecher des Polizeipräsidiums Nordhessen. Das stellte sich jedoch als sehr schwierig heraus, weil die Rettung in dieser Situation oberste Priorität gehabt habe.

Immer wieder ähnliche Szenarien

Immer wieder ereignen sich ähnliche Fälle auf Deutschlands Autobahnen: Durch nicht korrekt oder überhaupt nicht gebildete Rettungsgassen wird Einsatzkräften unnötig die Arbeit erschwert und Menschleben werden gefährdet. Erst vor wenigen Wochen kam es im bayerischen Pegnitz zu einem Unfall, bei dem die Feuerwehr kaum Chancen hatte die Unfallstelle zu erreichen.

Seit 2017 gibt es neue Regelungen für das Bilden einer Rettungsgasse. Es spielt fortan keine Rolle mehr für die Rettungsgasse, wie viele Fahrstreifen eine Fahrbahn hat. Die Gasse wird immer rechts neben dem äußersten linken Fahrstreifen gebildet.

Quelle: Polizei / Welt