Alle 16 Bundesländer hatten sich darauf verständigt, nach dem aufgedeckten Formfehler bei den härteren Strafen von Fahrverboten für Raser rechtlich zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden.
Die Verfahren sind unterschiedlich. So kann der betroffene Autofahrer in Bremen ein sogenanntes Gnadengesuch stellen, in Hessen und im Saarland werden die Behörden von sich aus tätig. Rheinland-Pfalz sieht keine rechtliche Grundlage für eine Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Bescheide. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach von einem gewaltigen Chaos.
Dem Kraftfahrtbundesamt liegen nach eigenen Angaben keine Zahlen zu den betroffenen Autofahrern vor.