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Maroder neuer Bußgeldkatalog: Führerscheine werden zurückgegeben

Angesichts des Debakels um den neuen Bußgeldkatalog im Straßenverkehr, erhalten Verkehrssünder in den ersten Bundesländern ihren eingezogenen Führerschein zurück. Betroffen seien laut einer aktuellen Meldung der Deutschen Presse-Agentur Tausende.

Unterschiedliche Verfahren in den Bundesländern

Alle 16 Bundesländer hatten sich darauf verständigt, nach dem aufgedeckten Formfehler bei den härteren Strafen von Fahrverboten für Raser rechtlich zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden.

Die Verfahren sind unterschiedlich. So kann der betroffene Autofahrer in Bremen ein sogenanntes Gnadengesuch stellen, in Hessen und im Saarland werden die Behörden von sich aus tätig.  Rheinland-Pfalz sieht keine rechtliche Grundlage für eine Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Bescheide. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach von einem gewaltigen Chaos.

Dem Kraftfahrtbundesamt liegen nach eigenen Angaben keine Zahlen zu den betroffenen Autofahrern vor.

Formfehler in der Verordnung

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Davor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Es tauchte aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.

Quelle: dpa