Bund-Länder-Schalte vom 22. März: Das sind die Beschlüsse
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis zum 18. April verlängert, darunter auch eine Verschärfung über Ostern. Das sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte.
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis zum 18. April verlängert, darunter auch eine Verschärfung über Ostern. Das sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte.
Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder Deutschland über Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie.
Bis tief in die Nacht haben Bund und Länder in einer Marathon-Sitzung beraten, wie es in der Coronakrise weitergeht. Zwischenzeitlich war der Gipfel sogar für Stunden unterbrochen, weil sich in der großen Runde keine Einigung finden lies.
Die Inzidenzen steigen seit einigen Wochen wieder rapide. Die Zahl der Corona-Intensivpatienten in den Krankenhäusern kletterte laut Divi-Register auf 3134. Intensivmediziner warnen indes vor einer raschen Zunahme in den kommenden Wochen. "Wir sind in einer ernsten Lage," sagte Merkel in der Pressekonferenz um kurz vor 3 Uhr heute Nacht. Die dritte Welle könne gebrochen werden: Wenn die Impf-Wirkung schneller eintrete, wenn sich weniger Menschen infizieren. Sollte das exponentielle Wachstum bei den Infizierungen jedoch anhalten, dann werde es länger dauern, bis das Impfen Wirkung zeige – und es könnten sich immer neue Mutationen entwickeln.
Der Lockdown wird mit den bekannten Regeln und Maßnahmen bis zum 18. April 2021 verlängert.
Über Ostern wird es einen Knallhart-Lockdown geben: Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark heruntergefahren werden wie nie zuvor in der Krise.
Der Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als Ruhetage definiert. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es in dem Beschlusspapier. Nur am Karsamstag soll der Lebensmittelhandel geöffnet bleiben. Private Zusammenkünfte werden auf zwei Hausstände mit maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
An den Ruhetagen gilt: Betriebe mit Sondergenehmigung dürfen geöffnet haben, Tankstellen bleiben offen.
Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote anzubieten. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.
Die Notbremse (drei aufeinanderfolgende Tage mit steigender Inzidenz über 100) wird konsequent angewandt. Überschreitet ein Kreis die Grenze, gelten wieder die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben. Ergo: Der Einzelhandel wird wieder geschlossen. Die Friseure hingegen dürfen wohl offen bleiben.
In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen. Dazu können zählen:
Bund und Länder verkündeten, dass sie Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten wollen und "baldmöglichst" zwei Tests pro Woche anstreben. Rechnerisch würden bei zwei Testungen pro Woche für das komplette Kita- und Schulpersonal sowie alle Schüler in Deutschland mehr als 20 Millionen Tests wöchentlich benötigt.
Für Reiserückkehrer gilt eine Testpflicht vor dem Rückflug - quasi als Voraussetzung nach Deutschland einzureisen.
Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz drangen darauf, ihren Bürger*innen Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen möglich zu machen. Davon ist im Beschluss nichts mehr zu finden.
Öffnungen für kontaktfreien Hallensport sind für die meisten Regionen ebenso vom Tisch wie der Besuch von Fitnessstudios oder Spiele im Amateurfußball. Wie die Beschlüsse konkret umgesetzt werden, ist Sache der einzelnen Bundesländer.
Unternehmen sollen weiter in die Pflicht genommen werden, seinen Mitarbeiter*innen umfangreich Homeoffice anzubieten und sie regelmäßig zu testen - einmal pro Woche, wenn möglich sogar ein zweites Mal.
Kanzlerin Angela Merkel will am 12. April 2021 wieder mit den Ministerpräsiden*innen beraten.