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Rheinland-Pfalz: Mainz

Gericht: Mainz muss Dieselfahrverbot erwägen

Die Stadt Mainz muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erwägen.

Zum September 2019

Das Einführen eines Dieselfahrverbots ist vermutlich unumgänglich, entschied das Verwaltungsgericht Mainz heute. Es müsse zum 1. September 2019 kommen, wenn in den ersten sechs Monaten des kommenden Jahres der Mittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) über dem momentanen Grenzwert liege. 

Forderung der deutschen Umwelthilfe

Laut Bild folgt das Gericht damit der Forderung der Deutschen Umwelthilfe. Die verklagten die Stadt Mainz und forderten das Fahrverbot aufgrund der erhöhten Stickstoffdioxidwerte (NO2).

Wir berichteten

Die Richterin erläuterte ihre Zweifel an der bisherigen Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz. In dieser Fortschreibung sind keine Einschränkungen für Diesel vorgesehen. 

Quelle: dpa