Gericht: Mainz muss Dieselfahrverbot erwägen
Die Stadt Mainz muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erwägen.
Die Stadt Mainz muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erwägen.
Das Einführen eines Dieselfahrverbots ist vermutlich unumgänglich, entschied das Verwaltungsgericht Mainz heute. Es müsse zum 1. September 2019 kommen, wenn in den ersten sechs Monaten des kommenden Jahres der Mittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) über dem momentanen Grenzwert liege.
Laut Bild folgt das Gericht damit der Forderung der Deutschen Umwelthilfe. Die verklagten die Stadt Mainz und forderten das Fahrverbot aufgrund der erhöhten Stickstoffdioxidwerte (NO2).
Die Richterin erläuterte ihre Zweifel an der bisherigen Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz. In dieser Fortschreibung sind keine Einschränkungen für Diesel vorgesehen.
Quelle: dpa