Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, dem drohen nach §152 der Abgabeordnung Zuschläge von bis zu zehn Prozent. Wenn es ganz blöd läuft, wird die Steuer vom Finanzamt sogar geschätzt. Dann könnte es für den Steuerzahler ganz dicke kommen. Wer diese Probleme umgehen möchte, der sollte formlos per Brief oder E-Mail eine Fristverlängerung beantragen. Also einfach ein kurzes Schreiben aufsetzen, unterzeichnen und per Post oder Fax verschicken. Manchen Finanzämtern genügt auch eine E-Mail. Wichtig ist, dass in dem Schreiben ein Grund für die Verzögerung genannt wird.
Auch eine neue, selbstgewählte Frist gehört in den Brief. In der Regel kann die Frist für eine freiwillige Steuererklärung höchstens bis zum 30. September 2017 verlängert werden. Ob das Finanzamt den neuen Abgabetermin genehmigt, ist allerdings nicht sicher, denn eine Verlängerung gibt es in der Regel nur aus triftigen Gründen. Zum Beispiel, wenn noch Unterlagen fehlen, wegen einer Krankheit, einer längeren Dienstreise oder eines Auslandsaufenthalts oder wenn jemand ein krankes Familienmitglied pflegt.