Die Verschiebung des Abgabetermins im Laufe eines Jahres wurde in mehreren Bundesländern schon auf den 31. Juli gelegt. Ab diesem Jahr ziehen jetzt die letzten Länder nach, damit ist der 31. Mai als Abgabetermin endgültig passé.
Wer trotz zwei Monaten mehr Zeit die Frist verstreichen lässt, hat ab sofort mit höheren Strafen zu rechnen. Jeder angefangene Monat Verspätung kostet jetzt einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Mindestens werden jedoch 25 Euro fällig, die Höchststrafe beträgt 25.000 Euro. Ein Aufschub der Frist kann nach einem detaillierten schriftlichen Antrag auf Grund von Krankheit, familiären Problemen und Auslandsaufenthalten gegeben werden. Auch fehlende Unterlagen sind ein Grund, die Frist nochmals verlängern zu lassen.