Steuererklärung – das ist der neue Stichtag!
Für die Steuererklärung kann man sich ab diesem Jahr zwei Monate länger Zeit lassen. Doch das ist nicht die einzige Änderung...
Für die Steuererklärung kann man sich ab diesem Jahr zwei Monate länger Zeit lassen. Doch das ist nicht die einzige Änderung...
Die Verschiebung des Abgabetermins im Laufe eines Jahres wurde in mehreren Bundesländern schon auf den 31. Juli gelegt. Ab diesem Jahr ziehen jetzt die letzten Länder nach, damit ist der 31. Mai als Abgabetermin endgültig passé.
Wer trotz zwei Monaten mehr Zeit die Frist verstreichen lässt, hat ab sofort mit höheren Strafen zu rechnen. Jeder angefangene Monat Verspätung kostet jetzt einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Mindestens werden jedoch 25 Euro fällig, die Höchststrafe beträgt 25.000 Euro. Ein Aufschub der Frist kann nach einem detaillierten schriftlichen Antrag auf Grund von Krankheit, familiären Problemen und Auslandsaufenthalten gegeben werden. Auch fehlende Unterlagen sind ein Grund, die Frist nochmals verlängern zu lassen.
Bei einer fehlenden Steuererklärung berechnet das Finanzamt oftmals mehr Abgabe, als eigentlich nötig ist. Wenn dies der Fall ist, haben die Betroffenen einen Monat Zeit, gegen den Schätzbescheid Einspruch zu erheben und die Steuererklärung nachzureichen.