Bis zu drei Wochen nach dem Blitzerfoto erhält der Pkw-Halter meist einen Anhörungsbogen. Das Schreiben ist vor allem dafür da, den tatsächlichen Fahrer zu identifizieren und diesem die Gelegenheit zu geben, sich zum Verkehrsdelikt zu äußern. Zurücksenden muss man das Schreiben nur, wenn noch Pflichtangaben zur Person fehlen. Wer nicht selbst am Steuer gesessen ist, muss aber den wahren Fahrer nicht benennen und somit beschuldigen.
Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber dem Portal Chip.de erklärt, bietet das Schweigen hier den größten Vorteil. Gelingt es den Beamten nämlich nicht, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, besteht die Chance, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird, weil er in den drei darauffolgenden Monaten verjährt.
Übrigens: Hat man keinen Anhörungsbogen erhalten, ist das leider kein Zeichen dafür, dass die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet wird. Meist hat die Behörde dann bereits aufgrund klarer Indizien einen Bußgeldbescheid erteilt.