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Tipps für Temposünder

Geblitzt worden? So gehst du gegen den Bußgeldbescheid vor!

Viele kennen es und ärgern sich: Man fährt aus Unachtsamkeit zu schnell und wird geblitzt. Wenn man Pech hat, bekommt man ein paar Wochen später Post vom Ordnungsamt. Wie ein Experte erklärt, kann man sich aber durchaus gegen den Eintrag in Flensburg wehren.

Anhörungsbogen muss man nicht zwingend ausfüllen

Bis zu drei Wochen nach dem Blitzerfoto erhält der Pkw-Halter meist einen Anhörungsbogen. Das Schreiben ist vor allem dafür da, den tatsächlichen Fahrer zu identifizieren und diesem die Gelegenheit zu geben, sich zum Verkehrsdelikt zu äußern. Zurücksenden muss man das Schreiben nur, wenn noch Pflichtangaben zur Person fehlen. Wer nicht selbst am Steuer gesessen ist, muss aber den wahren Fahrer nicht benennen und somit beschuldigen.

Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber dem Portal Chip.de erklärt, bietet das Schweigen hier den größten Vorteil. Gelingt es den Beamten nämlich nicht, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, besteht die Chance, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird, weil er in den drei darauffolgenden Monaten verjährt.

Übrigens: Hat man keinen Anhörungsbogen erhalten, ist das leider kein Zeichen dafür, dass die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet wird. Meist hat die Behörde dann bereits aufgrund klarer Indizien einen Bußgeldbescheid erteilt.

Nur Pflichtangaben im Zeugenfragebogen

Hierzulande kann immer nur der Fahrer und nicht der Halter eines Fahrzeugs verantwortlich gemacht werden. Hat die Behörde klare Zweifel daran, dass der Halter auch der Verursacher des Blitzerfotos ist, wird direkt ein Zeugenfragebogen herausgeschickt. Dieser dient dazu, den tatsächlichen Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Vergehens festzustellen. Auch hier müssen, wie im Anhörungsbogen, lediglich die Pflichtangaben ausgefüllt werden. Der Halter ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, an der Aufklärung der Tat mitzuwirken.

Beim Nichtbeantworten der Fragebögen beginnt die Polizei anschließend mit ihren Ermittlungen - etwa durch Befragung von Nachbarn oder durch den Vergleich von Passfotos von Angehörigen beim Einwohnermeldeamt.

Möglicherweise wird man auch von den Beamten vorgeladen, um die Person auf dem Foto zu identifizieren. Es besteht aber keine Verpflichtung, auch zu erscheinen. Nur, wenn die Vorladung vom Richter kommt, muss man ihr folgen.

Was sollte ich als Erstes auf dem Bescheid prüfen?

Hat man bereits einen Bußgeldbescheid erhalten, wird es ernst. Man sollte als Erstes folgende Eckpunkte prüfen:

  • War ich zur Tatzeit wirklich an diesem Ort?
  • Bin ich das auf dem Foto wirklich?
  • Gehört das Nummernschild zu meinem Auto?

Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Knöllchens kann man Einspruch erheben.

Was kann man beim Bescheid am ehesten anfechten?

  • Schlechte Qualität der Lichtbildaufnahme: Ein undeutliches Fahrerfoto kann zu einer Einstellung des Verfahrens führen.
  • Eichschein: Die Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Ohne einen solchen Nachweis ist die Messung nicht in einem Verfahren zulässig.
  • Messfehler: Unregelmäßigkeiten kommen schon bei einer falschen Aufstellung des Gerätes vor.
  • Schulungen: Die messenden Beamten müssen eine besondere Schulung nachweisen.

Da diese Fehler bewiesen werden müssen, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden. Nur einem Jurist wird Akteneinsicht gewährt, wo die obengenannten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden können.

Viele Autofahrer scheuen jedoch ein Verfahren, weil sie die Kosten vorfinanzieren müssen und bei einer Niederlage vor Gericht sogar auf den Kosten sitzen bleiben. Man sollte sich seiner Sache also sehr sicher sein, wenn man einen Anwalt einschaltet.

Alle Blitzer von der Südpfalz bis nach Köln

Damit du erst gar nicht in die unangenehme Situation kommst, kannst du dich hier jede Woche über die aktuellsten Blitzer von der Südpfalz bis nach Köln informieren:

Hier geht es zu den aktuellen mobilen Radarfallen

Quelle: Chip.de