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Strafe wegen mutwilligen Ansteckens

Gefährliche Masernpartys: Veranstaltern droht Gefängnis

Im österreichischen Klagenfurt haben Impfgegner unlängst mit sogenannten "Masernpartys" für Aufsehen gesorgt. Den Veranstaltern droht nun Gefängnis.

Vermehrte Infektionen nach Party

In den vergangenen Monaten wurde die Debatte um eine Impfpflicht für Kita- und Schulkinder ordentlich angeheizt, nachdem die Zahl der Erkrankten durch Masern deutlich angestiegen ist. In Brandenburg wurde bereits reagiert – es gilt eine Impfpflicht an Kitas. Das Gesetz wird nun auch auf Bundesebene verhandelt.

Ein Fall aus dem österreichischen Klagenfurt sorgt jetzt jedoch für Entsetzen. Impfgegner sollen dort sogenannte Masernpartys veranstaltet haben, um Kinder vorsätzlich mit dem Virus zu infizieren und sie dadurch zu immunisieren. Von der österreichischen Landessanitätsdirektion wurden sechs Infizierte und zwei Verdachtsfälle bestätigt, die sich die Erkrankung auf einer solchen Party geholt haben sollen.

Hohes Übertragungsrisiko

Laut österreichischem Strafgesetzbuch ist das vorsätzliche Anstecken strafbar. Jeder, der absichtlich die „Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen“ herbeiführt, muss demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Nach Ostern muss sich aufgrund dieser Rechtssprechung auch ein mit Hepatitis C infizierter Mann vor dem Landgericht Klagenfurt verantworten, weil er andere Menschen angespuckt hatte.

Bei Masern kann eine Ansteckung schon über die Luft erfolgen. Wird man infiziert, drohen neben dem typischen Hautausschlag und hohem Fieber auch schwere Infektionen sowie Lungen- und Gehirnentzündungen. Das kann lebensbedrohlich sein und unter Umständen tödlich enden.