Wie der Express unter Berufung auf die Stiftung Warentest berichtet, lautet die Antwort, ja. Wer im Supermarkt einen Schaden verursacht, muss für diesen auch aufkommen.
Einzelhändler zeigen sich in den meisten Fällen aber sehr kulant. Bei kleineren Schäden, wie einem zerborstenen Gurkenglas oder dem Eierkarton, wird dem Verursacher oftmals nichts in Rechnung gestellt. Der Schaden wird beseitigt, abgeschrieben und der Kunde kann seinen Einkauf weiter fortführen. Kundenfreundlichkeit steht eben an oberster Stelle.
Grundsätzlich ist es aber so, dass für Schäden, die während des Einkaufens entstehen auch die entsprechende Haftung übernommen werden muss. Besteht ein Einzelhändler auf sein Recht, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Nicht nur bei kleineren Missgeschicken sondern auch und gerade dann, wenn es um höhere Schadenssummen geht.