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Wichtige Infos für alle Verbraucher

Muss ich zahlen, wenn mir beim Einkaufen etwas kaputt geht?

Ein unaufmerksamer Moment im Supermarkt und schon ist es passiert: eine Weinflasche fällt zu Boden. Ein Meer aus Scherben und eine riesige Sauerei bleiben zurück. Doch wie ist die Rechtslage? Muss ich Waren bezahlen, wenn sie mir während des Einkaufens kaputt gehen?

Ein Malheur passiert schnell

Oftmals genügt eine ungünstige Bewegung und das Malheur ist perfekt. Ob Glasflaschen, ein Karton mit Eiern oder ein Becher Sahne -  hin und wieder landen Artikel schneller auf dem Boden, als einem lieb ist. Manch einer macht sich dann gerne schnell aus dem Staub. Vielen ist es peinlich und sie befürchten Ärger für den verursachten Schaden. Andere sind dagegen ehrlich und wenden sich an das Personal. Doch wie ist das eigentlich? Muss die von mir beschädigte Ware bezahlt werden?

Wer etwas kaputt macht, muss dafür gerade stehen!

Wie der Express unter Berufung auf die Stiftung Warentest berichtet, lautet die Antwort, ja. Wer im Supermarkt einen Schaden verursacht, muss für diesen auch aufkommen.

Einzelhändler zeigen sich in den meisten Fällen aber sehr kulant. Bei kleineren Schäden, wie einem zerborstenen Gurkenglas oder dem Eierkarton, wird dem Verursacher oftmals nichts in Rechnung gestellt. Der Schaden wird beseitigt, abgeschrieben und der Kunde kann seinen Einkauf weiter fortführen. Kundenfreundlichkeit steht eben an oberster Stelle.

Grundsätzlich ist es aber so, dass für Schäden, die während des Einkaufens entstehen auch die entsprechende Haftung übernommen werden muss. Besteht ein Einzelhändler auf sein Recht, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Nicht nur bei kleineren Missgeschicken sondern auch und gerade dann, wenn es um höhere Schadenssummen geht.