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Post, Kurzarbeit, Verkehrs-Bußgelder & Co.

Das ändert sich zum 01. Mai 2020 für Verbraucher

Neuer Monat, neue Gesetze für Verbraucher: Auf diese Änderungen müssen wir uns ab dem 01. Mai 2020 einstellen.

DHL-Pakete werden wieder günstiger

Der Paketdienst DHL zieht die Preiserhöhungen vom Januar zurück. Grund ist ein Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur, die die Preise für zu teuer einstufte. Ein mittelgroßes Päckchen kostet ab dem 01. Mai wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro. Für ein Paket mit 10 kg zahlen Kunden künftig wieder einen Euro weniger, also 9,49 EUR.

Neue Regelungen bei Kurzarbeit

Aufgrund der Coronakrise hat sich die Bundesregierung auf neue Regelungen hinsichtlich der Kurzarbeit geeinigt. Vom 01. Mai bis zum 31. Dezember wird für Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, die Hinzuverdienstgrenze für alle Berufe bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens geöffnet.

Berlin bekommt einmaligen Feiertag

Alle Berliner können sich in diesem Jahr über einen zusätzlichen Feiertag freuen. Am 08. Mai wird in Berlin dem 75. Jahrestag der Befreiung des Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs gedacht.

Der Rest der Republik muss dagegen arbeiten. Bei dem Berliner Feiertag handelt es sich aber auch nur um eine einmalige Sache - ab 2021 ist das Datum wieder ein normaler Werktag.

Mindestlohn steigt für Maler und Steinmetze

Beschäftigte in der Maler- und Steinmetz-Branche dürfen sich ab Mai über mehr Lohn freuen. Für ungelernte Maler und Lackierer steigt der Mindestlohn auf 11,10 Euro. Gesellen erhalten durch die neue Regelung bundesweit mindestens 13,50 Euro pro Stunde. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steigt der Mindestlohn auf 12,20 Euro.

Höhere Bußgelder für Verkehrsvergehen

Bereits seit dem 28. April gelten für Autofahrer strengere Regeln, vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern. Außerdem drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen.

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln:

  • Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden.
  • Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. 
     
  • Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Wer innerorts mit 21 km/h zu viel oder mehr erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
  • Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.
  • Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

Mehr Infos findest du hier

Quelle: Kölner Express