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So ist die rechtliche Lage

Kind krank, Auszeit, Trauerfall: Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Die Tagesmutter ist krank, das Auto ist defekt – zur Arbeit gehen ist kaum möglich, die regulären Urlaubstage sind aber längst verbraucht oder verplant. Habe ich jetzt ein Recht auf unbezahlten Urlaub?

Kein grundsätzlicher Anspruch

Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, ist die Rechtslage hier eindeutig: Einen grundsätzlichen Anspruch auf unbezahlte, freie Tage gibt es nicht. Eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sei von Firma zu Firma unterschiedlich, aber prinzipiell möglich.

Extraregelung: Sonderurlaub nehmen

Das Gesetz kennt zudem die Möglichkeit, aus persönlichen Gründen – wie beispielsweise einem Trauerfall oder einem Umzug – Sonderurlaub zu nehmen. Das gelte dann „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wie es im Bundesgesetzbuch (BGB) heißt. Lohn gibt es da allerdings weiterhin.

Doch wie lange darf dieser Sonderurlaub sein? Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Für einen Umzug gibt es zusätzlich bis zu zwei freie Tage. „Bei einem kranken Kind zum Beispiel fünf Tage“, so die Fachanwältin.  

Jeder unbezahlte Urlaub ist jedoch Verhandlungssache – Arbeitnehmer sind also auf ein Entgegenkommen des Chefs angewiesen.

Quelle: Express