Das Gesetz kennt zudem die Möglichkeit, aus persönlichen Gründen – wie beispielsweise einem Trauerfall oder einem Umzug – Sonderurlaub zu nehmen. Das gelte dann „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wie es im Bundesgesetzbuch (BGB) heißt. Lohn gibt es da allerdings weiterhin.
Doch wie lange darf dieser Sonderurlaub sein? Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Für einen Umzug gibt es zusätzlich bis zu zwei freie Tage. „Bei einem kranken Kind zum Beispiel fünf Tage“, so die Fachanwältin.
Jeder unbezahlte Urlaub ist jedoch Verhandlungssache – Arbeitnehmer sind also auf ein Entgegenkommen des Chefs angewiesen.
Quelle: Express