Neues Urteil: Nachbarn dürfen nicht im Schlafzimmer rauchen!
Das Landgericht Berlin hat ein neues Urteil erlassen, das Mietern erlaubt bei Geruchsbelästigung durch den rauchenden Nachbarn die Miete zu mindern.
Das Landgericht Berlin hat ein neues Urteil erlassen, das Mietern erlaubt bei Geruchsbelästigung durch den rauchenden Nachbarn die Miete zu mindern.
Wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin über das neue Urteil schreibt, müssen Raucher "einfache und zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um ihre Nachbarn nicht mit Zigarettenqualm zu belästigen. Wird jedoch ein Anwohner durch den Geruch in seinem Schlafzimmer belästigt, darf er in diesem Falle die Miete um drei Prozent mindern.
In dem aktuellen Fall, der dem Landgericht vorlag, hatten sich Mieter über den Gestank in ihrem Schlafzimmer beschwert: Morgens und abends rauche die Nachbarin in der darunterliegenden Wohnung in einem entsprechenden Raum, sodass der Zigarettenqualm direkt in das darüberliegende Schlafzimmer zöge.
Die Mieter wandten sich an den Eigentümer der Wohnung, der das Problem beheben sollte. Zumdem minderten sie ihre Miete.
Die Kläger bekamen vom Landgericht Recht. Im Urteil heißt es, dass man in einem Mehrfamilienhaus zwar nicht davon ausgehen könne, dass hier nur Nichtraucher wohnen, doch müsse der Vermieter eine übermäßige Rauchbelastung abstellen. Das erträgliche Maß ist laut des Gerichts überschritten, wenn der Mieter nachts in seinem Schlafzimmer den Rauch ertragen muss. Bei erheblicher Geruchsbelästigung sei auch eine Mietminderung gerechtfertigt.
Der qualmende Nachbarin sei es zudem zuzumuten, dass sie morgens, abends und nachts zum Beispiel auf dem Balkon rauche und nicht im Schlafzimmer. Da der Balkon auf der anderen Seite des Hauses liegt, könnte die Geruchsbelästigung dadurch vermieden werden.
Quelle: Express