Wer im Besitz des B-Scheins ist, darf künftig auch Motorräder der A1-Klasse fahren.
Also Zweiräder bis 125 ccm Hubraum und 11 Kilowatt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrer mindestens 25 Jahre alt ist und seit fünf Jahren Auto fahren darf.
Einige Übungsstunden sowie ein Theorieblock in der Fahrschule müssen jedoch absolviert werden. Danach erhält man die Schlüsselzahl 195 in seinem Führerschein und ist anschließend berechtigt,125-er Motorräder fahren zu dürfen.
Außerdem dürfen Führerscheinneulinge, die ausschließlich das Fahren mit einem Automatikwagen gelernt haben, künftig auch einen PKW mit Schaltgetriebe fahren.
Zuvor war dies nicht gestattet und eine zusätzliche Prüfung war nötig. Das Fahrenlernen mit Automatikgetriebe soll außerdem zum Standard werden.
Quelle: Focus, Autobild, Bussgeldkatalog