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Das sollten Verbraucher*innen wissen

Neu ab August 2022: Masern-Impfung, Mindestlohn & 9-Euro-Ticket

Pünktlich zum Beginn des neuen Monats gibt es wieder zahlreiche Änderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Vom Ende des 9-Euro-Tickets, über Sparpreise bei Medikamenten bis hin zu angepassten Arbeitsverträgen. Hier gibt's alle Neuerungen auf einen Blick.

INHALT

Ende des 9-Euro-Tickets

Höherer Mindestlohn in manchen Bereichen

Mehr BAföG 

Mehr Transparenz in Arbeitsverträgen

Neues Medikamenten-Gesetz

Masern-Impfpflicht in Betreuungseinrichtungen

Neuerungen bei Amazon

Besondere YouTube-App wird gelöscht

9-Euro-Ticket läuft aus

Ende August ist erstmal Schluss mit dem Schnäppchenticket für Busse und Bahnen in ganz Deutschland. Über ein Anschlussangebot werde zwar bereits diskutiert, um Fahrgäste auch weiterhin von Energiekosten zu entlasten und Anreize fürs Umsteigen in den ÖPNV zu erhalten. Doch zur Zeit sei noch unklar, was passiert. Vorschläge sehen vor, dass es ein 365-Euro-Jahresticket und Monatstickets für 29 oder 69 Euro geben soll. Bund und Länder sind sich jedoch noch nicht einig, wer dafür zuständig ist. 

Eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland wären laut einer Umfrage aber ganz generell für ein Anschlussangebot. Wie die Ergebnisse des Meinungsforschungsinstituts "Yougov" zeigen, würden 72 Prozent grundsätzliche eine Nachfolgelösung befürworten. 16 Prozent würden dies ablehnen, 11 Prozent machen keine Angabe. Befragt wurden den Angaben zufolge 3697 Menschen ab 18 Jahre am 19. Juli.

Mindestlohn in manchen Branchen steigt

Über eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns durften sich Arbeitnehmer*innen bereits im Juli freuen. Die zweite Erhöhung soll im Oktober auf zwölf Euro umgesetzt werden. Doch bereits ab dem 1. August steigt der Mindestlohn in manchen Branchen. So verdienen Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk beispielsweise dann 13,35 Euro pro Stunde.

Mehr BAföG für Schüler*innen, Azubis & Studierende

Über mehr Geld dürfen sich auch BAföG-Berechtigte freuen. Bereits Ende Juni beschloss der Bundestag eine knapp sechsprozentige Erhöhung der BAföG-Sätze und eine deutliche Erhöhung von Freibeträgen und Schonvermögen. Dadurch soll sich auch der Kreis der BAföG-Berechtigten vergrößern. Die Sätze werden auch für Schüler*innen sowie Azubis angehoben, die auswärts wohnen. Sie profitieren bereits zum Schuljahresbeginn davon. Künftig bekommen sie 632 statt wie bisher 585 Euro. Studierende kriegen zum Wintersemester mehr Geld, statt 427 nun 452 Euro im Monat. 

Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, kann außerdem 360 statt bisher 325 Euro für die Miete bekommen. Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und nicht mehr über die Eltern, bekommen dafür höhere Zuschläge.

Neue Arbeitsverträge: Transparente Arbeitsbedingungen

Der August hält auch eine wichtige Änderung für Arbeitgeber*innen bereit. Werden ab dem 01. August neue Mitarbeiter*innen eingestellt, müssen mehr Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden als bislang notwendig. Der Grund: Die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen, die mit dem 01. August in Kraft tritt.  

Unter anderem müssen in den neuen Arbeitsverträgen beispielsweise die Dauer der Probezeit, das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, vereinbarte Ruhezeiten oder die Voraussetzungen für Schichtänderungen festgehalten werden. Zudem muss auch die Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen angegeben werden.

Sparpreis bei Medikamenten

Ab dem 16. August soll man in Apotheken automatisch günstigere, verschriebene Biopharmazeutika bekommen, die aber genauso wirkungsvoll sind. Das regelt das neue Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Dabei handelt es sich um Biosimilars, die immer dann auf den Markt kommen, wenn das Patentrecht des ursprünglichen Wirkstoffs ausgelaufen ist. Mit dieser neuen Regelung erhofft sich der Gesetzgeber, durch deren Einsatz Arzeimittelkosten zu sparen. Betroffen sind u.a. Patienten mit Krankheiten wie Morbus Crohn oder Krebs.

Masern-Impflicht auch für Handwerker und Reinigungskräfte ab August

Nicht nur Beschäftigte in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein, wenn sie nach 1970 geboren wurden. Dies gilt ab dem 01. August auch für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern oder Arztpraxen, die Kontakt zu anderen Personen haben. Die Masernimpfung muss bis zum 31. Juli 2022 nachgewiesen werden. Betroffen sind auch Reinigungskräfte oder Handwerker, die in Arztpraxen, Kliniken oder Schulen tätig sind. Ab 1. August dürfen sie ohne Impfschutz nicht weiter in der jeweiligen Einrichtung arbeiten.

Bereits seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Ziel ist der Schutz besonders verletzlicher Personengruppen und der Gesellschaft insgesamt vor dem gefährlichen und hochansteckenden Masernvirus.

Neuerungen bei Amazon: Support eingestellt 

Ab dem 17. August wird der Support für verschiedene Kindle-Modelle eingeschränkt. Nutzer*innen können bei den folgenden Modellen dann keine neuen eBooks mehr herunterladen: 

  • Kindle 2. Generation
  • Kindle DX
  • Kindle Keyboard
  • Kindle 4. Generation
  • Kindle 5. Generation

YouTube-App wird eingestampft

Als Alternative zur größeren YouTube-App wurde "Youtube Go" ins Leben gerufen, doch ab August steht die App nicht mehr zur Verfügung und wird aus den Appstores gelöscht. Bei der App handelte es sich um eine Light-Version der normalen YouTube-App. Mit der schlankeren Alternative hatte man auch bei schlechter Verbindung im Vergleich zur größeren Variante eine bessere Leistung, da die App nur einen geringen Teil des Speicherplatzes (10 MB) auf dem Handy benötigte und Daten in einem geringeren Umfang herunterlud. Doch die App wird nun gelöscht, da sie laut YouTube nicht mehr benötigt werde. Vor allem für Nutzer*innen mit einem älteren Smartphone und eher schwächeren Hardware war die App gedacht, doch denen bleibt nun nur noch der Umstieg auf die Vollversion. 

Quelle: Focus Online, Giga