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Behauptungen zum Kfz im Check

Wahr oder falsch – kuriose Mythen rund ums Autofahren

Wer auffährt hat immer Schuld und Automatikautos verbrauchen mehr Sprit – es ranken sich viele Gerüchte um unsere Fahrzeuge. Aber wo ist wirklich etwas dran und was ist totaler Quatsch?

Vom Kaugummi bis zur Damenstrumpfhose

Die Fahrzeugtechnik entwickelt sich in rasantem Tempo. Viele Mythen und Geschichten, die sich nun bereits seit Großvaters Zeiten halten, stimmen deswegen einfach nicht mehr. So kann man zum Beispiel statt eines Keilriemens keine Damenstrumpfhose verwenden. Was beim VW Käfer vielleicht noch funktioniert hat, gilt für die modernen Autos nicht mehr.

Auch, dass man einen Kühlwasserschlauch mit Kaugummi kitten kann, ist nicht wirklich praktikabel. Im Kühlkreislauf herrscht so hoher Druck, dass er schnell wieder abfällt.

Beim Thema „Auto warmfahren“ hält sich hartnäckig das Gerücht, dass ein Motor mindestens zehn Kilometer laufen muss. Das hängt aber von der Größe und der Verbrennungsart ab. Große Diesel brauchen mehr Zeit als kleine Benziner. Und es kommt dabei immer auf die Öl- und nicht auf die Wassertemperatur an.

Motor aus bei Bergabfahrten

Dass Automatik-Pkws mehr Sprit verbrauchen, ist absolut falsch. Zwar wiegen die Getriebe mehr als ihre manuellen Geschwister, durch die niedrige Übersetzung der Gänge wird das aber wieder kompensiert. Doppelkupplungsgetriebe brauchen normalerweise weniger Sprit als manuelle.

Eine weitere Theorie besagt, dass man Benzin spart, indem man bei Fahrten, die bergab gehen, den Motor ausmacht. Das stimmt zwar, ist aber auch sehr gefährlich, denn Bremskraftverstärker oder Servolenkung funktionieren dann nicht mehr.

Genauso riskant und auch verboten ist es, sich im Winter nur ein kleines Guckloch auf der vereisten Scheibe freizukratzen. Wer losfährt muss dafür sorgen, dass die Sicht komplett frei ist.  Auch das Dach, die Kennzeichen und die Scheinwerfer müssen von Schnee befreit werden

Vorsicht auf Parkplätzen

Wer zum Beispiel auf den Parkplatz eines Supermarktes fährt, hat sicherlich schon einmal das Schild „Hier gilt die StVO“ gelesen. Das ist jedoch nicht korrekt. Der Hinweis hat auf einem privaten Grundstück keine rechtliche Bedeutung. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Auch ist nicht immer der Schuld, der hinten auffährt. Es kommt stets auf das Verhalten des Vorausfahrenden an. Dieser kann unter Umständen auch eine Teilschuld bekommen.

Und auch wenn die Hauptuntersuchung für das eigene Auto fällig wird, sollte man diesen Termin nicht zwei Monate überziehen. Zwar gibt es erst nach diesem Zeitraum ein Bußgeld, einfach hinauszögern darf man den Check jedoch nicht.

Quelle: Express