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Hessen: Darmstadt

Kiosk-Besitzer betrügt Lotto-Spielerin um knapp eine halbe Millionen Euro

Der Betreiber einer Lotto-Verkaufsstelle hat eine Frau um ihren Gewinn betrogen. Er zahlte ihr einen viel niedrigeren Betrag aus als ihr zustand. Der Mann wurde nun zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Betrugsfall am Kiosk

Weil er eine Frau um ihren Lotto-Gewinn betrogen hatte, stand ein Mann vor dem Darmstädter Amtsgericht. Die Dame hatte im vergangenen Jahr 477. 777 Euro im Lotto gewonnen. Der Betreiber des Kiosks in Egelsbach (Kreis Offenbach) zahlte ihr jedoch nur eine Summe von 8.000 Euro aus. Den Rest wollte er sich laut Anklage in die eigene Tasche stecken. Wenige Tage später stellte die 44-Jährige jedoch die tatsächliche Höhe ihres Gewinns fest.

Ein Fall wie dieser sei in Deutschland einzigartig, erklärte Andreas Bickler, Sprecher von Lotto Hessen. Dass der Kiosk-Betreiber die 8.000 Euro in bar ausgezahlt habe, sei nicht ungewöhnlich. Erst ab dieser Summe werden Gewinne überwiesen. Allerdings sei das Vorhaben des Mannes ohnehin zum Scheitern verurteilt gewesen. Mit der Spielquittung der Gewinnerin hätte er die Summe nicht in die eigene Tasche stecken können. „Ihm wäre das Geld nicht ausgezahlt worden, weil er in seiner eigenen Verkaufsstelle nicht hätte spielen dürfen“, sagte Bickler.

Vor Gericht beteuerte er, dass alles nur ein Missverständnis gewesen sei. Doch der Richter verurteilte ihn wegen schweren Betrugs zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung. Zudem entzog die Lotto-Gesellschaft ihm die Lizenz. Die 44-Jährige erhielt ihren Gewinn von 477.777 Euro.

Diese Rechte sollten Lotto-Spieler kennen

Spielquittung aufbewahren

Lotto Hessen rät auf die Spielquittung aufzupassen. Mit ihr können Spieler online ihren Gewinn überprüfen. Außerdem wird sie bei Beträgen über 8000 Euro eingescannt und an die Lotto-Zentrale übermittelt. Die bestätigt dem Gewinner, dass alle weiteren Schritte in die Wege geleitet wurden.

Spielquittung ausfüllen

„Auf der Rückseite der Spielquittung ist ein Aufdruck, auf dem die Kunden ihren Namen und ihre Adresse vermerken können. Davon sollten sie auch Gebrauch machen“, empfiehlt Bickler.

Kundendienst kontaktieren

Wer den Verdacht hat, betrogen worden zu sein, sollte den Kundendienst kontaktieren, regte Bickler an. Bei registrierten Kunden könnten die Spielquittungen direkt gesperrt werden, auch bei anonymen Tipps sei das in einigen Fällen möglich.

Gewinnanspruch

Der Gewinnanspruch besteht bis zu drei Jahren nach Ablauf den Lottoscheins.