Achtung Blitzer – oder etwa doch nicht?
In der Eifel hat ein Hausbesitzer einen der neuen mobilen Blitzer nachgebaut und auf seinem Grundstück positioniert. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir klären auf.
In der Eifel hat ein Hausbesitzer einen der neuen mobilen Blitzer nachgebaut und auf seinem Grundstück positioniert. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir klären auf.
Ein Anwohner hatte es offenbar satt, dass etliche Autofahrer an seinem Anwesen täglich vorbei rasen. Also schmiedete er einen Plan, den die Polizei mit Humor nahm: „Unsere Blitzeranlagen scheinen derart beliebt zu sein, dass ein begabter Bürger aus der Eifel sein Grundstückstück mit einem täuschend echten Nachbau geschmückt hat.“ Blitzen darf das Gerät jedoch nicht. Aber die Aufmerksamkeit der Raser haben die Anwohner nun ganz bestimmt.
RPR1. Verkehrsexperte Ralf Schwoll hat bei der Polizei nachgefragt, ob man sich eine derartige Attrappe überhaupt in den Vorgarten stellen darf. Die Beamten haben nichts zu beanstanden. „Erlaubt ist in diesem Fall, was gefällt“, fügen sie hinzu. Jedoch darf das Gerät keine Lichtsignale abgeben, da Verkehrsteilnehmer sonst geblendet werden könnten.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich auch letztes Jahr in Niedersachsen. Dort wollte ein Ehepaar etwas gegen die Raser vor ihrem Haus tun. Also stellten sie einen selbstgebauten Blitzer in ihrem Vorgarten auf.
Quelle: Polizeipräsidium Trier