Das ändert sich ab dem 1. März für Verbraucher
Mit Beginn des neuen Monats müssen sich Verbraucher wieder auf einige Veränderungen im Alltag einstellen. Die wichtigsten Gesetzesänderungen haben wir hier für euch im Überblick.
Mit Beginn des neuen Monats müssen sich Verbraucher wieder auf einige Veränderungen im Alltag einstellen. Die wichtigsten Gesetzesänderungen haben wir hier für euch im Überblick.
Die Mütterrente soll ab dem 1. März ausgeweitet werden. Frauen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, erhielten bislang zwei Rentenpunkte pro Kind. Dies wird nun künftig auf 2,5 Punkte erhöht. Mütter erhalten damit im Westen Deutschlands pro Kind 16,02 Euro mehr pro Monat, während es in Ostdeutschland 15,35 Euro pro Monat sind.
Der unterschiedliche Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass die Rentenpunkte im Westen und Osten unterschiedlich hoch ausfallen. In Westdeutschland entspricht ein Rentenpunkt 32,03 Euro und in Ostdeutschland sind es nur 30,69 Euro, berichtet Focus Online.
Die Gesetzesänderung betrifft sowohl Neurentnerinnen als auch Bestandsrentnerinnen. Erstere bekommen bereits seit dem 1. Januar die Erhöhung ausgezahlt. Der Rest der Mütter bekommt ab dem 1. März rückwirkend – für drei Monate - mehr Geld. Ab April gilt dann die normale Erhöhung.
Mofas und Mopeds müssen ab dem 1. März mit einem grünen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Die alten, blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer weiterhin damit rumfährt, macht sich nicht nur strafbar, er verliert zudem seinen Versicherungsschutz.
Auch wenn Kleinkrafträder nicht amtlich zugelassen werden müssen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch für E-Bikes, die zu den Kleinkrafträdern zählen. Die neuen Kennzeichen können über die Versicherungen bezogen werden und müssen jedes Jahr gewechselt werden.
Arbeitnehmer der Baubranche können mit dem neuen Monat mit mehr Geld rechnen. Das haben laut Focus Online die Gewerkschaft IG Bau und die beiden Arbeitgeberverbände des Baugewerbes gemeinsam beschlossen. Von der Gesetzesänderung sind fünf Millionen Arbeitnehmer betroffen, die sich dann über die Erhöhung freuen dürfen. Der Mindestlohn steigt bei Facharbeitern in Westdeutschland von 14,95 Euro künftig auf 15,20 Euro. Arbeitnehmer in Ostdeutschland erhalten hingegen nur 12,20 Euro.
Von der Änderung profitieren ebenfalls die Hilfsarbeiter. Statt 11,75 Euro bekommen sie ab dem 1. März nun 12,20 Euro.
Wer den Messenger-Dienst nutzt, muss sich an bestimmte Regeln halten. Hierzu hat WhatsApp neue Richtlinien zur „verantwortungsbewussten Nutzung“ der App veröffentlicht, um jedem Nutzer ein „gutes Erlebnis“ zu ermöglichen. Die Änderung beinhaltet zwei Regelblö>https://www.rpr1.de/nachrichten/deutschland-die-welt/keine-ende-der-zei…) , denn die EU-Kommission will sie abschaffen.
Am 29. März um 23 Uhr britischer Zeit soll Großbritannien die Europäische Union verlassen – doch noch immer gibt es keinen „Deal“ über die Rahmenbedingungen. Premierministerin Teresa May will am 12. März noch über ihren Brexit-Plan abstimmen lassen, heißt es bei Focus Online. Änderungen könnten die Folge sein. Dennoch sollten Touristen das Datum im Hinterkopf behalten.