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Umtausch kostet rund 25 Euro

Jetzt ist es amtlich: Führerschein-Umtausch verpflichtend!

In Deutschland müssen Autofahrer ihren Führerschein jetzt doch umtauschen. Das Verfallsdatum für die Fahrerlaubnis wurde neu gestaffelt, eine entsprechende Verordnung ist am Dienstag in Kraft getreten. Was Autofahrer wohl am meisten ärgern wird: Die Ausstellung des neuen Dokuments wird rund 25 Euro kosten.

Neuregelung des Führerschein-Verfallsdatums

Der unbefristete Lappen gehört fortan der Vergangenheit an! Seit Dienstag ist es amtlich: Unsere Führerscheine müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Die entsprechende Verordnung ist bereits in Kraft getreten.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die es vorsieht, dass es ab 2033 ausschließlich fälschungssichere Führerscheindokumente geben soll. Außerdem sollen alle „Lappen“ in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden, damit ein Missbrauch verhindert wird.

Das kostet der Umtausch

Medienberichten zufolge soll der Führerschein-Umtausch um die 25 Euro kosten. ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: „Der Führerscheinumtausch ist durch eine europäische Richtlinie veranlasst. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt – die Gebühr wird deshalb fällig, weil Kosten entstehen.“

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Ab sofort gilt eine Neuregelung beim Führerschein-Verfallsdatum. 2013 wurde eingeführt, dass die Fahrerlaubnis nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

Für ältere Generationen gibt es andere Vorschriften.

Hier sind alle Bestimmungen zusammengestellt - abgestuft nach Geburtsjahrgängen der Fahrer und Ausstellungsdatum der Führerscheine:

Bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine:

  • Vor 1953 geboren: Ein Umtausch ist bis 19.01.2033 möglich.
  • Geburtsjahre 1953 bis 1958: Der Behördengang muss bis 19.01.2022 erledigt werden.
  • Geburtsjahre 1959 bis 1964: Der Führerschein verfällt am 19.01.2023.
  • Geburtsjahre 1965 bis 1970: Der Umtausch muss bis spätestens 09.01.2024 erfolgen.
  • Nach 1971 geboren: Fahrer haben bis zum 19.01.2025 Zeit für die Führerschein-Beantragung.

Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine:

  • Ausstellungsdatum zwischen 1999 und 2001: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2026 erfolgen.
  • Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004: Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 19.01.2027.
  • Ausstellungsdatum zwischen 2005 und 2007: Der Behördengang muss bis 19.01.2028 erledigt werden.
  • Ausstellungsdatum 2008: Alle Führerscheine verfallen zum 19.01.2029.
  • Ausstellungsdatum 2009: Der Fahrer hat bis 19.01.2030 Zeit für den Tausch.
  • Ausstellungsdatum 2010: Der Lappen muss bis zum 19.01.2031 umgetauscht werden.
  • Ausstellungsdatum 2011: Für den Behördengang bleibt bis zum 19.01.2032 Zeit.
  • Ausstellungsdatum 2012 – 18.01.2013: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19.01.2033 erfolgen.

Was benötige ich zum Tausch?

Für den Umtausch benötigt man eine neues Foto, den alten Führerschein, den Personalausweis oder den Pass. Eine erneute Prüfung oder etwaige Eignungstests sind bei normalen PKW- oder Motorradführerscheinen nicht vorgesehen.

Übrigens: Wer mit einem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro!