Kinder fast ertrunken, weil Eltern mit Handy beschäftigt waren
In Hamburg mussten in den letzten Wochen drei Kinder in Schwimmbädern reanimiert werden. In allen Fällen hatten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt.
In Hamburg mussten in den letzten Wochen drei Kinder in Schwimmbädern reanimiert werden. In allen Fällen hatten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Rund vier Millionen Menschen besuchen pro Jahr die Frei-und Hallenbäder des Schwimmbadbetreibers "Bäderland". Jetzt schlägt das Unternehmen Alarm: In den letzten Wochen kam es zu drei Vorfällen, bei denen Kinder fast ertrunken wären - weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. "Das hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Selbst, wenn die Eltern nur fünf Meter entfernt sitzen, sind viele von ihnen zu sehr mit dem Smartphone oder Tablet beschäftigt", erklärt Bäderland-Sprecher Michael Dietel auf stern-Anfrage.
Früher hätten Eltern zwar auch öfter mal Bücher oder Zeitungen gelesen, während ihre Kinder im Wasser spielten, aufgrund der permanenten Erreichbarkeit über ihre Smartphones, sei die Gefahr heute aber deutlich größter.
Wie Dietel berichtet, seien viele Eltern scheinbar der Meinung, dass sie ihre Kinder im Schwimmbad "abgeben" könnten - wie im Kindergarten. Die Aufsichtspflicht liegt aber natürlich nicht bei den Schwimmbadbetreibern! " Wir sind keine Kita", macht Dietel klar.
Dennoch kommt es immer wieder zu Vorfällen, die das glauben lassen könnten. So berichtete unlängst ein Kind, das alleine im Bad war, dass seine Mutter gesagt hätte, es dürfe vor 19:00 Uhr nicht wieder nach Hause kommen.
Die Bademeister sprechen Eltern inzwischen auch gezielt an und behalten auch Flächen rund um das Becken im Auge. Oftmals zeigen Mütter und Väter jedoch wenig Einsicht. "Wenn wir Kinder zu ihren Eltern zurückbringen und diese darauf hinweisen, dass sie eine Aufsichtspflicht haben, kriegen wir häufig einen patzigen Spruch zurück. […] Wir sehen ganz klar die Eltern in der Pflicht. Die brauchen ein Bewusstsein für die Gefahren von Wasser. Gerade bei Kleinkindern müssen die Erziehungsberechtigten immer in unmittelbarer Nähe sein", so Dietel.
Quelle: Stern / Nido