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Nicht warten bis Frühling!

Gartenarbeit im Februar: Diese 5 Dinge solltest du bis Monatsende tun!

Im Winter wird der Garten gerne mal vernachlässigt, doch bis Ende Februar sollten die ersten Vorbereitungen für die neue Gartensaison getroffen werden. Das gilt vor allem für den Hecken- und Baumschnitt, denn aufgepasst, wer nach dem 28. Februar schneidet, dem droht laut Bundesnaturschutzgesetz ein saftiges Bußgeld.

Richtige Zeit, um Garten auf Vordermann zu bringen

Die Vorfreude auf den Frühling steigt! Die ersten Vorboten zeigen sich bereits. Schneeglöckchen spitzeln mit ihren weißen Köpfchen aus der Erde, Hasel und Erle blühen - sehr zum Leidwesen von Heuschnupfen-Geplagten - und damit im Frühling auch alle anderen Blumen und Sträucher prächtig blühen können, ist es nun an der Zeit den Garten aus dem Winterschlaf zu holen. Bis Ende Februar sollten die ersten kleinen, aber wichtigen Arbeiten erledigt werden. 

1. Gehölze zurückschneiden

Damit die Ernte auch in diesem Jahr gelingt, ist es jetzt an der Zeit an kahlen Obstbäumen den sogenannten Erhaltungsschnitt anzusetzen. Dieser soll übermäßiges Wachstum bremsen und den Fruchtansatz beleben. Als Faustregel für Apfelbäume gilt: Je später im Winter der Schnitt, desto schwächer treibt der Baum aus. Daher sollten Apfel- aber auch Birnbäume im Februar geschnitten werden. Am besten schneidet man direkt hinter dem Trieb die Zweige zurück, so können die Schnittstellen gut verheilen und es bilden sich keine Faulstellen. Beschädigte und schwache Triebe sowie Konkurrenztriebe und senkrecht wachsende Triebe ohne Knospen (Wasserschosse) sollten entfernt werden. So bekommen die Äste mehr Licht und Platz zum Wachsen. Ein regelmäßiger Schnitt ist wichtig, sonst biegen sich die Äste zum Boden. 

Die meisten Steinobst- und Beerenbäume müssen zwischen Januar und März geschnitten werden. Wird das Zeitfenster verpasst, treiben die Bäume nicht richtig aus und Ernte fällt geringer aus. Ausgeschlossen davon sind Pfirsich- und Süßkirschenbäume. 

2. Hecken, Sträucher, Stauden kürzen

Beete ausputzen, Unkraut rupfen sowie Laub und Samenstände vom Vorjahr entfernen - das sind die Aufgaben, die jetzt im Februar anstehen. Stauden, die im Spätsommer oder Herbst blühen, können jetzt geteilt werden. So bleiben diese vital und blühfreudig. Eine Teilung von Aster, Fetthenne und Co. ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Boden nicht mehr gefroren ist, rät das Magazin "Plantura". Auch sommerblühende Sträucher sollten am besten an einem frostfreien Tag geschnitten werden, damit sich wieder neue Triebe bilden können. Rosen und Hortensien zum Beispiel können jetzt zurückgeschnitten werden. Wird früh geschnitten, setzt auch die Blütezeit so früh wie möglich ein. 

Ziergräser können nun ebenfalls von alten Halmen befreit und auf 10 bis 20 cm über dem Boden zurückgeschnitten werden. Kaum Pflege braucht im Februar der Rasen. Er befindet sich meist noch in der Winterruhe. Die eigentliche Rasenpflege beginnt erst im März, dennoch können leichte, sandige Böden jetzt schon organisch gedüngt werden. Das bietet dem Rasen ausreichend Stickstoff und hilft ihm sich gegenüber Unkräutern zu stärken. 

Hecken und Bäume schneiden: Wann ist was erlaubt?

Das Fällen oder Roden von Bäumen und das starke Zurückschneiden von Hecken muss bis Ende Februar abgeschlossen sein, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. [...] zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen." Der Grund dafür ist ganz simple der Schutz von brütenden Vögeln. Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten sollen per Gesetz geschützt werden, heißt es von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. 

Auch wenn laut Gesetz der "schonende Form- und Pflegeschnitt" ganzjährig erlaubt ist, sollten Gärtner*innen nur vorsichtig die Schere ansetzen und zurvor prüfen, ob in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat.

Bußgeld für Verstoß 

Übrigens, Verstöße können teuer werden. Wer gegen § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann – egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde – immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden!

3. Unkraut weg - Wasser her

Unkraut rupfen gehört bestimmt nicht zur Lieblingsbeschäftigung unter den Gartenarbeiten, doch sobald sich die ersten feinen Sprossen zeigen, sollte man aktiv werden, das spart jede Menge Zeit und Arbeit im Frühling. Besonders Giersch und Berufkraut verbreiten sich rasant und großflächig, daher lieber gleich mitsamt der Wurzel rausreißen. 

Übrigens, steigen so langsam die Temperaturen im Februar ist es auch wieder Zeit immergrüne Pflanzen wie Buchsbaum, Kirschlorbeer und Thujen zu gießen. Diese Pflanzen verdunsten an sonnigen Tagen viel Wasser, daher müssen diese bereits jetzt schon regelmäßig gegossen werden, vor allem wenn sie an regengeschützten Orten stehen. 

4. Kompost umschichten

Wer einen Komposthaufen im Garten hat, kann sich jetzt schon darum kümmern: Einmal kräftig mit einem Spaten umschichten und durchlüften! Aufgrund von Niederschlägen und Regen hat sich das verrottete Material stark verdichtet. Die Umschichtung regt die Mikroorganismen an, wieder aktiver zu werden. Die geplanten Gemüsebeete können bereits mit halbreifem Kompost bedeckt werden. 

5. Pflanzen vorziehen und aussäen

Der Frühling wartet schon! Daher ist es jetzt auch Zeit, die ersten Pflanzen auszusäen, damit sie pünktlich in den Garten gesetzt werden können. Das betrifft vor allem Pflanzen, die lange zum Keimen und anwachsen brauchen. Unter den richtigen Licht- und Temperaturbedingungen können Nachtschattengewächse wie Tomaten, Paprika oder Chili schon mal vorgezogen werden. Achtung, sie vertragen keine Kälte. Eine optimale Umgebung wäre daher ein Gewächshaus. Wer keins hat, kann auch die warme Fensterbank mit viel Licht zum Keimen nutzen. Auch die ersten Kräuter wie Oregano, Beifuß oder Zitronenmelisse lassen sich jetzt schon vorziehen. Direkt ins Freie ausgesät werden können frühe Sorten von Karotten. 

Tipps für den richtigen Schnitt

Nicht nur das richtige Werkzeug ist entscheidend, auch sollte der Schnitt immer sauber und glatt sein. In einem unsauberen Schnitt können sich Krankheitserreger oder Schädlinge einnisten. Für Gartenpflanzen gilt: Den Schnitt am besten in einem Winkel von 45 Grad nach unten ausrichten. Das verhindert, dass sich Regenwasser am frischen Schnitt sammeln kann. 

Diese Pflanzen sollten noch nicht geschnitten werden

Bei einigen Pflanzen sollte im Februar noch nicht die Schere angesetzt werden. Zu diesen zählen:

  • Magnolien
  • Goldregen
  • Nadelbäume

Die Magnolie blüht sehr früh im Frühjahr. Bei einem radikalen Schnitt würden die Blüten größtenteils mit abgeschnitten werden, zudem treiben die Knospen aus dicken Ästen weniger gut. Bei Zaubernuss und Glockenhasel ist dies übrigens ebenfalls der Fall. Auch der Goldregen verträgt keinen starken Rückschnitt, da die Schnittstellen schlecht verheilen und die Pflanze somit geschwächt wird. Nadelbäume wie etwa Kiefern sollten hingegen nicht am Stamm geschnitten werden, denn hier bilden sich keine neuen Triebe. Ein Rückschnitt ist nur im benadelten Bereich zu empfehlen. 

Quelle: My Homebook, Stern, Gartenratgeber, Plantura