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Mehr Toleranz und gelockerte Nachtruhe

Lärm im Mietshaus: Darf mein Nachbar lautstark Karneval feiern?

In der Karnevals- und Fastnachtszeit kann es hier und da schon mal lauter werden. Manch einer stört sich jedoch am Lärm des Nachbarn. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Gilt auch an den närrischen Tagen ab 22 Uhr strikte Nachtruhe?

Nachbarn müssen einen höheren Geräuschpegel hinnehmen

Party- und Ausnahmezustand in Karnevals- und Fastnachtshochburgen stellt tagsüber in der Regel kein Problem dar. Doch wie sieht es ab 22 Uhr aus? Während die waschechten Jecken die Narrenzeit in vollen Zügen genießen, gibt es jedoch auch Menschen, die ihre Ruhe haben und von dem bunten Treiben so gar nichts wissen wollen. Blöd nur, wenn der Nachbar eine Party schmeißt und es dementsprechend lauter wird.

Die ab 22 Uhr geltende Nachtruhe ist in der fünften Jahreszeit gelockert und Nachbarn müssen sich toleranter zeigen, was die Lautstärke der anderen Mietparteien angeht, wie der Eigentümerverband "Haus&Grund Deutschland" erklärt. Soll heißen, auch wenn der Lärm lästig ist, müssen Nachbarn einen höheren Geräuschpegel hinnehmen.
 

Keine völlige Narrenfreiheit

Eine absolute Narrenfreiheit gibt es aber auch an natürlich Karneval nicht. Zwar darf es etwas lauter werden und Partymuffel müssen sich für die bevorstehenden Tage ein dickeres Fell zulegen, doch an welchen Tagen diese Lockerung gilt, richtet sich danach, was vor Ort üblich ist. 

Zu häufig soll es bei Privatpartys in den eigenen vier Wänden zudem nicht hoch hergehen: Einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen zufolge sollten die Störungen "auf Ausnahmen beschränkt sein" - wie Karneval und Silvester (Az.: 15 C 2658/57). Außerdem müssen Feiernde immer Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Lärm bis in die frühen Morgenstunden ist absolut tabu.

Mitbewohner vorab informieren

Haus&Grund rät feierfreudigen Mietern, Nachbarn im Vorfeld über die bevorstehende Party zu informieren. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass zu fortgeschrittener Stunde die Musik zumindest heruntergedreht und die Geräuschkulisse etwas eingedämmt wird. So lassen sich unangenehme Situationen mit anderen Mietparteien vermeiden. Wer zusätzlich darauf achtet, dass Fenster und Balkontüren geschlossen sind, verhindert außerdem, dass die Lautstärke nach außen dringt.

Quelle: Westdeutsche Zeitung /  Haus & Grund