Beleidigungen im Straßenverkehr - welche Bußgelder drohen?
Wer im Straßenverkehr ungehalten reagiert, muss mit saftigen Geldbußen rechnen. Wie hoch die Knöllchen im schlimmsten Fall werden können, erfährst du hier!
Wer im Straßenverkehr ungehalten reagiert, muss mit saftigen Geldbußen rechnen. Wie hoch die Knöllchen im schlimmsten Fall werden können, erfährst du hier!
Volle Straßen strapazieren schnell die Nerven der Autofahrer. Da kann es schon mal vorkommen, dass man in bestimmten Situationen überreagiert. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH der ERGO Versicherung, rät das eigene Temperament in Zaum zu halten. Denn nicht nur verbale Beleidigungen, sondern auch Gesten können im Straßenverkehr zu Geldstrafen führen. In Extremfällen wäre es theoretisch sogar möglich Freiheitsstrafen zu verhängen.
Beleidigt man einen anderen Verkehrsteilnehmer, hat dieser bis zu drei Monate Zeit, um Anzeige zu erstatten. Danach kann das Vergehen nicht mehr geahndet werden.
Für Beschimpfungen und beleidigenden Gesten im Straßenverkehr gibt es keinen Bußgeldkatalog wie für sonstige verbale Angriffe. Stattdessen setzt das Gericht eine mögliche Strafe immer individuell fest. Die Höhe der Geldbuße kann unter anderem abhängig vom Einkommen des Beschuldigten sein.
Zwar gibt es seit der letzten Überarbeitung 2014 keine Punkte mehr in Flensburg wegen Beleidigungen im Straßenverkehr. Dafür kann ein Gericht aber ein zeitweiliges Fahrverbot verhängen. Übrigens: Auch nicht vollständige ausgesprochene Schimpfwörter können als Beleidigung gewertet werden!
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, der sollte seine Mimik und Gestik besser grundsätzlich zügeln, ehe es zu teuren Missverständnissen kommt.
So wird zum Beispiel der nach oben gestreckte Daumen nicht überall so verstanden wie hierzulande - in der Türkei, in Nordafrika und im Mittleren Osten bedeutet das Zeichen nämlich nicht etwa "OK", sondern wird als einwandfreie Beleidigung aufgefasst.