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Elf Dinge, die im Internet verboten sind

So schnell machst Du Dich im Netz strafbar

Wer täglich im Internet surft, dem ist klar, wie schnell Fotos, Videos oder GIFs mit nur einem Klick geteilt werden können. Die wenigsten wissen allerdings, welche Regeln im Netz gelten und wie schnell sie sich dort strafbar machen können.

So machst Du Dich strafbar

Diese elf Dinge sind strafbar und werden dennoch täglich im Netz getan:

Musik und Videos herunterladen

Es ist so einfach Musik oder Videos mit nur wenigen Klicks von Plattformen wie beispielsweise YouTube herunterzuladen. Solche Downloads sind allerdings strafbar, solange der jeweilige Künstler dies nicht ausdrücklich erlaubt hat.

Die eigenen Login-Daten zu Sky und Co. weitergeben

Der Medienkonzern Sky verbietet Nutzern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich, ihre Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Wer Freunden oder Familienmitglieder dennoch Passwort und Benutzername verrät, macht sich somit strafbar. Einige Bezahldienste wie Netflix und Amazon Prime bieten ihren Nutzern die Möglichkeit, mehrere Zugänge pro Haushalt einzurichten.

Videos von Konzerten auf YouTube

Auf YouTube findet man unzählige Videos von Konzerten, die Nutzer selbst gefilmt und hochgeladen haben. Sofern es auf den Tickets nicht ausdrücklich untersagt ist, darf während einer Veranstaltung mit dem Handy oder der Kamera Videos aufgenommen werden. Diese jedoch anschließend auf Youtube zu stellen, ist verboten, da alleine der Künstler selbst die Rechte an seinem Konzert besitzt.

Facebook-Profile für Kinder

In den offiziellen Geschäftsbedingungen von Facebook ist klar festgesetzt, dass dessen Nutzung für unter 13-Jährige verboten ist. Dennoch kommt es häufig vor, dass Nutzer-Profile von unter 13-Jährigen von älteren Personen erstellt werden. Da dies ein klarer Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Webseite ist, macht man sich dadurch strafbar.

Das Teilen von GIFs

Ein GIF sagt mehr als 1000 Worte. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass man sich durch das Teilen von GIFs auf Facebook strafbar macht. Selbsterstellte GIFs dürfen dagegen nach Belieben überall gepostet werden.

Auch Inhalte anderer auf der Pinnwand sind strafbar

Tauchen strafbare Inhalte anderer auf Eurer eigenen Facebook-Pinnwand auf, wie geteilte GIFs oder YouTube-Videos, macht ihr euch mitschuldig: Indem ihr diese nicht von Eurer Timeline entfernt, bietet ihr den fremden Inhalten eine Plattform, ohne dafür die Erlaubnis des Urhebers zu haben. 

Fake-Accounts auf Twitter

Wer sich mit einem Fake-Account auf Twitter als Prominenter oder Politiker ausgibt, um dort lustige oder satirische Inhalte zu posten, macht sich damit strafbar. Solange ein solcher Account jedoch deutlich als Fake-Account gekennzeichnet wird, ist man auf der sicheren Seite.

Cyber-Mobbing

Wer andere online mobbt oder beleidigt, macht sich damit strafbar. Beleidigungen (z.B. in Form von übler Nachrede) sind gemäß des Strafgesetzbuches verboten (§ 185 StGB) und können mit einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Laptop oder Smartphone mit ungesicherten Netzwerken verbinden

Wer sich mit einem Smartphone oder Laptop in ein ungesichertes WLAN-Netzwerk einloggt, macht sich damit strafbar. Die Nutzung ist nur mit der Erlaubnis des Besitzers gestattet.

Verändern von IP- oder VPN-Adressen

Wer einen Netflix-Account besitzt, kennt das Problem, dass dieser im Ausland womöglich nicht funktioniert. Dies lässt sich leicht umgehen, indem man einfach die VPN (virtual pirvate network) verändert, um somit den Eindruck zu vermitteln, nicht im Ausland zu sein. Damit macht man sich allerdings auch strafbar!

Fremde Bilder als Facebook-Profilbild

Wer Bilder von Prominenten als eigenes Profilbild auf Facebook stellt, verstößt damit gegen das Urheberrecht und mach sich strafbar.

Quelle: Wunderweib.de