Achtung: Nicht alle Pakete vom Nachbarn annehmen!
In der Zeit vor Weihnachten häufen sich die Online-Bestellungen in der Bevölkerung. Da nimmt man schnell und gerne auch einmal Pakete der Nachbarn an, doch dahinter kann eine fiese Abzocke stecken.
In der Zeit vor Weihnachten häufen sich die Online-Bestellungen in der Bevölkerung. Da nimmt man schnell und gerne auch einmal Pakete der Nachbarn an, doch dahinter kann eine fiese Abzocke stecken.
Die Polizei Berlin warnt ausdrücklich vor dieser besonderen Betrugsmasche: Die Gauner bestellen unter falschem Namen Pakete zu einer Adresse, an der sie nicht wohnen. Dort bringen sie den erfundenen Namen an einem Briefkasten an und angeln sich, nach der Zustellung des Pakets an einen Nachbarn, die Zustellkarte.
Danach holt einer der Betrüger das Paket bei den Wohnungsnachbarn ab. Laut dem Kölner Express gibt er sich dabei wahlweise als Freund des Nachbarn oder als neu Eingezogener aus.
Bis hierhin entsteht dem Annehmer der Post noch kein Verlust: Doch durch die Unterschrift während der Zustellung macht sich dieser Nachbar haftbar für etwaige Kosten. Wenn also die Bestellung nicht bezahlt wird, kann man dem gutgläubigen, hilfsbereiten Nachbarn eine Rechnung stellen. Da er unterschrieben hat, ist dies rechtens.
Damit den Betrügern das Handwerk gelegt wird, bittet die Polizei gerade Bewohner von Mehrfamilienhäusern, mit mehr Aufmerksamkeit die Namen an den Klingelschildern zu beobachten. Auffälligkeiten können zum Beispiel der Hausverwaltung gemeldet werden.