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Nordrhein-Westfalen: Bonn

Kurioser Prozess: Angeblicher "Katzen-Werfer" freigesprochen

Der 44 Jahre alte Angeklagte Tobias M. musste sich vor dem Bonner Amtsgericht unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Seine "Tatwaffe": Hauskatze Blacky!

Kuriose Anklageschrift

Die Anklage gegen Tobias M. klang unglaublich: Der Mann soll seine Katze Blacky am Nacken gepackt und so lange gerüttelt haben, bis sie aggressiv wurde. Dann soll der 44-Jährige das Tier auf seinen Stiefsohn Marc T. geworfen haben. Der 22-Jährige saß zu diesem Zeitpunkt im Rollstuhl und konnte nicht davonlaufen.

Anschließend soll der Angeklagte seinen Stiefsohn außerdem geschlagen, in den Schwitzkasten genommen und beleidigt haben.

Vorwürfe nur eine Racheaktion?

Tobias M. wies zunächst alle Vorwürfe zurück. Er habe damit nichts zu tun, erklärte er. Eine Idee, woher die Verletzungen von Marc T. stammten, hatte er nicht. Einen Tag nach der angeblichen Katzen-Attacke wurden bei dem geistigbehinderten 22-Jährigen Kratzer und Hämatome festgestellt.

Der Angeklagte nannte die Vorwürfe seines Stiefsohns eine "Racheaktion" und bezeichnete ihn als Satanisten: "Ein Zusammenleben mit ihm ist unmöglich. Er hat meiner jungen Katze das Genick gebrochen, weil die Gruppe  als Aufnahmeritual  verlangt, dass man einen umbringt." Das verstorbene Kätzchen besaß Tobias M. vor Balcky.

Die Vorwürfe, so der Angeklagte, seien eine reine Racheaktion, weil er versucht habe, Marc T.  aus der Satanisten-Gruppe „rauszukriegen“.

Klares Urteil in Bonn

Marc T. zeigte im Prozess Erinnerungslücken. Er gab an, dass Tobias M. ihn von hinten gepackt hätte. Daraufhin habe er ihn  gebissen. Zu keinem Zeitpunkt brachte der 22-Jährige aber eine Katze ins Spiel - obwohl der vorsitzende Richter intensiv nachhakte.

Am Ende blieb ein eindeutiges Urteil: Tobias M. wurde auf Antrag, sowohl seines Verteidigers als auch der Bonner Staatsanwaltschaft, freigesprochen.

Quelle: Express