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Nordrhein-Westfalen: Bonn

Vater soll aggressive Katze auf Stiefsohn geworfen haben

Anfang Dezember wird im Bonner Amtsgericht ein außergewöhnlicher Fall verhandelt: Ein 44-Jähriger soll seinem gehbehinderten Stiefsohn eine aggressive Katze entgegen geworfen haben. Nun steht der Mann vor Gericht – und auch der Stubentiger muss erscheinen!

Stubentiger als Waffe eingesetzt?

Diese Anklage ist zum Kopf schütteln: Ein 44-Jähriger aus Bonn soll einen Stubentiger als Waffe eingesetzt haben!

Dabei soll der Mann die Katze im Nacken gepackt und so lange geschüttelt haben, bis die Mieze völlig aggressiv wurde. Dann warf er sie laut Anklageschrift auf seinen gehbehinderten Stiefsohn, der im Rollstuhl sitzt. Das Tier zerkratzte dem 22-Jährigen die komplette Schulter.

Wieso wird Katze vor Gericht zitiert?

Das Gesetz behandelt die Katze wie ein Messer oder andere Waffen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die „Einziehung“ des Stubentigers als Tatwerkzeug. Zudem werde sie aus Tierschutzgründen aus der Familie genommen.

Dass die Mieze vor Gericht antreten muss, liegt daran, dass die eventuelle Einziehung so zeitnah erfolgen könnte, erklärte Gabriela Wester, Vize-Direktorin und Sprecherin des Amtsgerichts auf Nachfrage des Express. 

Der 44-Jährige hat sich bislang zum Vorwurf, seinen Steifsohn mit der Katze attackiert zu haben, nicht geäußert.

Quelle: Express