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Kindergeld, Mindestlohn & Spritkosten

Das ändert sich zum 1. Januar 2021

2021 hält viele Veränderungen für Verbraucher bereit: Der Solidaritätszuschlag fällt weg, eine Grundrente kommt und Familien können mit höheren Leistungen rechnen. Was sich sonst noch ändert, hier ein Überblick.

Überblick

- Regulärer Mehrwertsteuer-Satz gilt wieder

- Soli-Zuschlag fällt weg

- Grundrente kommt

- Erhöhung von Familienleistungen

- Erhöhung Mindestlohn

- Steuerbonus für Homeoffice

- Spritkosten und Kfz-Steuer steigen

- Umtauschpflicht für Führerscheine

- Heizöl und Erdgas werden teurer

- Änderungen im Gesundheitsbereich

- Einweg-Plastik-Verbot

Änderung der Mehrwertsteuer-Sätze

Um die Konjunktur in der Corona-Pandemie anzukurbeln, wurde die Mehrwertsteuer seit Juli 2020 von 19 Prozenz auf 16 Prozent gesenkt. Diese Regelung läuft zum Jahreswechsel aus. Von Januar 2021 an gilt wieder ein Regelsteuersatz von 19 Prozent und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. 

Soli-Zuschlag wird abgeschafft

Rund 90 Prozent der Steuerzahler müssen ab dem Jahr 2021 weniger Steuern zahlen, denn der Soli von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer entfällt. Wer auf bis zu 62.127 Euro (Ehepaare: 124.254 Euro) zu versteuerndes Einkommen kommt, muss keinen Soli mehr zahlen. Für weitere 6,5% der Bürger entfällt er zumindest teilweise.

Der Soli in Höhe von 5,5% der Körperschaft- und Einkommensteuer war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Ost-Aufbau eingeführt worden.

Grundrente kommt

Rund 1,3 Millionen Senioren mit einer kleinen Renten können ab 2021 mit mehr Geld rechnen. Ab 1. Januar kommt die Grundrente. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag, den diejenigen bekommen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge einbezahlt haben. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Allerdings muss mit einer Verzögerung bei der Auszahlung gerechnet werden. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands wird sich diese voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen. Beantragt werden muss die Grundrechte nicht, sie kommt automatisch. 

Mehr Kindergeld und höheren Freibetrag 

Gute Nachrichten für Familien: Im kommenden Jahr können sie mit einer leichten Erhöhung von Familienleistungen rechnen. Das Kindergeld wird um 15 euro pro Kind angehoben. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 219 Euro statt bisher 204 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro (bisher: 210 Euro) und ab dem vierten Kind werden es 250 Euro (bisher: 235 Euro) sein.

Einkommensschwache Familien erhlaten bis zu 20 Euro mehr Kinderzuschlag. Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.

Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert. Er steigt von 7812 Euro auf 8388 Euro in 2021 (je Kind für beide Elternteile). 

Mehr Geld für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende profitieren von einem höheren Steuerfreibetrag. Statt 1.908 Euro beträgt dieser 4.008
Euro im Jahr. Den Freibetrag gibt es, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht - und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen besteht. Alleinerziehenden mit mehreren Kindern steht ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro pro Kind zu. Dieser Freibetrag
wird nur auf Antrag berücksichtigt.

Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro. Anfang Juli wird es dann eine weitere Steigerung auf 9,60 Euro geben. Auch die Bereiche Elektrohandwerk (12,40 Euro) und Pflegebranche (11,50 Euro im Osten, 11,80 Euro im Westen) können sich über eine Steigerung der Mindestlöhne freuen. 

Corona-Pauschale für Homeoffice

Wer während der Coronakrise im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Dies wurde vom Finanzausschuss am 9. Dezember 2020 beschlossen. Pro Homeofice-Tag können Steuerpflichtige fünf Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. 

Spritkosten und KFZ-Steuer steigen

Ab 2021 wird der Kohlendioxid-Ausstoß von neuen Autos stärker in die Berechnung der Kfz-Steuer miteinfließen. Neu zugelassene Wägen mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer müssen ab 2021 draufzahlen. Das soll Bürger dazu veranlassen sparsamere Autos zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Im Schnitt könnte es sich laut einer Studie um eine Erhöhung von 15,80 Euro pro Jahr handeln.

Umtauschpflicht für Führerscheine

Der unbefristete Lappen gehört der Vergangenheit an: Seit März 2019 schreibt die EU das Ablaufdatum für Führerscheine vor und schon im Januar 2021 müssen die ersten umgetauscht werden. Betroffen vom frühesten Umtauschtermin sind vor allem ältere Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Bis zum 19. Januar 2021 müssen diese ihren Führerschein getauscht haben. 

Heizen wird teurer

Für drei Viertel aller Privathaushalte wird heizen mit Heizöl und Erdgas 2021 teurer. Am 1. Januar 2021 tritt die CO2-Abgabe von 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid in Kraft. Der Einsatz fossiler Energieträger soll so reduziert werden. Wie das Statistische Bundesamt berichtete, heizen drei Viertel aller Privathaushalte in Deutschland überwiegend mit Öl oder Gas. Aber der Trend ist rückläufig.

Elektronische Patientenakte kommt

Lange angekündigt, haben ab 1. Januar 2021 alle gesetzlich Versicherten das Recht auf eine elektronische Patientenakte (ePA), teilte die Deutsche Presse-Agentur mit. Sie wird von den Krankenkassen als kostenlose App zur Verfügung gestellt. In der App können Patienten ihre Befunde, Therapieempfehlungen und Behandlungstermine einsehen. Sie können ihrem Hausarzt, Fachärzten oder dem Apotheker erlauben, Patientendaten hochzuladen oder einzusehen. Auch eigene Gesundheitsdaten, wie z. B. ein Schmerztagebuch können in der ePA abgelegt werden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Nach der Test- und Einführungsphase soll die elektronische Patientenakte stufenweise ausgebaut werden. Für Privatversicherte folgt die elektronische Patientenakte ab Januar 2022.

Elektronisches Rezept tritt in erste Phase

Mit dem digitalen Rezept wird das gedruckte Formular ab Mitte 2021 zum Auslaufmodell. Behandelnde können dann in einer Einführungsphase ihren Patienten und Patientinnen Rezepte direkt digital ausstellen. Mit Hilfe eines QR-Codes kann das Rezept dann digital per App oder per Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden. Ab 2022 ist das E-Rezept bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.

Versicherte, die kein elektronisches Rezept wünschen, können aber auch weiterhin einenPapierausdruck des E-Rezepts erhalten.

"Gelber Schein" wird digital

Ab Oktober 2021 müssen nicht mehr die Versicherten ihre Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, sondern die behandelnden Ärzte - und zwar ausschließlich elektronisch. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Der Patient erhält auch weiterhin eine Papierbescheinigung für sich und seinen Arbeitgeber.

Mehr Zeit für Physiotherapie & Co

Am 1. Januar 2021 tritt die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Demnach können verschriebene Maßnahmen wie Physio-, Ergo-, Sprachtherapie bis zu 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum beginnen, statt wie bislang nur bis zu 14 Tage. Das schafft mehr Luft bei der Terminplanung.

Ausgeweitete Pflicht für Impfnachweis gegen Masern

Der Kampf gegen Masern geht weiter: Bisher musste die Schutzimpfung oder Immunität gegen Masern belegt werden, wenn Kinder neu in eine Kita oder Schule aufgenommen wurden. Bis Stichtag 31. Juli 2021 müssen auch Eltern, deren Nachwuchs bereits vor dem 1. März 2020 eine Schule oder Kita besucht hat, nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft oder immun sind. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro.

Schluss mit dem sogenannten "Baby-TV"

Medizinisch nicht notwendige 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen Ungeborener, sogenanntes "Babyfernsehen", werden ab dem 1. Januar 2021 laut Strahlenschutzverordnung verboten. Die im Rahmen der normalen Schwangerschaftsvorsorge durchgeführten 2D-Untersuchungen wird es weiterhin geben.

Verbot von Einwegplastik

Einwegprodukte aus Kunststoff dürfen ab dem 03. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden. Aus den Supermarkt-Regalen und Imbissbuden verschwinden vom 3. Juli 2021 an Einwegprodukte aus Plasikt wie Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Erklärtes Ziel ist, dass weniger Plastikmüll im Meer landet.  Die EU-weiten Regelungen sollen zu umweltfreundlicheren Produkten führen.

Quelle: dpa